Bekannte bewahren Reisenden vor Haftantritt
(ots) - Flughafen Hannover: Das Ende seiner Flugreise
hatte sich ein 39-jähriger Fluggast anders vorgestellt. Am 17.08.2019
erfolgte bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges
aus Antalya kurzzeitig die Verhaftung des deutschen
Staatsangehörigen durch die Bundespolizei.
Die eingesetzten Polizeibeamten stellten einen aktuellen
Haftbefehl wegen vorsätzlichem Verstoß gegen das
Pflichtversicherungsgesetz in vier Fällen fest. 2017 zu einer
Geldstrafe in Höhe von 3.000,-EUR, ersatzweise -100- tägigen
Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt, stellte der Verurteilte die
vereinbarten Teilratenzahlungen ein, missachtete behördlichen
Schriftverkehr und ferner die ergangene Ladung zum Haftantritt.
Bekannte konnten den haftbefreienden Betrag in Höhe von 1.250,-EUR
aufbringen und bewahrten den Betroffenen somit vor Antritt der sonst
fälligen -41-tägigen Restersatzfreiheitsstrafe.
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Frank Steigerwald
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Datum: 19.08.2019 - 12:56 Uhr
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