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Kritik an "political correctness" des Bay. Landesbeauftragten für Datenschutz

ID: 2190895

(ots) - 19.08.2019 Der Landesvorsitzende der Deutschen
Polizeigewerkschaft, Landesverband Bayern e.V., Rainer Nachtigall,
will die Medienberichterstattung über die polizeiliche Nutzung der
Begriffe "Sinti" und "Roma" so nicht stehen lassen. Der Eindruck wird
erweckt, als ob die Initiative für diese Handlungsanweisung vom
Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
ausgehen würde. "Dem ist aber nicht so", weiß der Gewerkschaftschef.

Der bayerische Landesbeauftragte für Datenschutz führt immer
wieder anlassunabhängige Kontrollen des polizeilichen Datenbestandes
durch. Dies geschieht mitunter auch gezielt hinsichtlich der
Verwendung der Begriffe "Sinti" und "Roma". Bei diesen Überprüfungen
stößt der Datenschützer immer wieder auf diese Begrifflichkeiten in
den Vorgangssystemen der Bayerischen Polizei. In der Folge kritisiert
er die Verwendung dieser Begriffe. "Mit der internen
Handlungsanweisung reagiert die Bayerische Polizei also nur auf die
Beanstandungen des Datenschutzbeauftragten", so Nachtigall. "Wie
sinnvoll diese Beanstandungen sind, ist eine andere Frage.
Schließlich bezeichnet sich der "Zentralrat Deutscher Sinti und Roma"
selbst so."

Eine Diskriminierung von Angehörigen dieser Gruppen, durch die
polizeiliche Verwendung dieser Begriffe in der polizeilichen
Sachbearbeitung, kann Nachtigall nicht erkennen. Überhaupt muss
niemand Angst haben, dass in polizeilichen Sachverhalten wahllos mit
diskriminierenden Begrifflichkeiten um sich geworfen wird. Im
Gegenteil. Aber: wenn für das Verständnis einer Tat oder für
Rückschlüsse auf einen möglichen Täter entsprechende
Begrifflichkeiten notwendig sind, sollten diese auch weiterhin, z.B.
für interne Fahndungszwecke, verwendet werden dürfen." so Nachtigall.

Durch die eh schon vorhandene, hohe Sensibilisierung in der




Herkunftsbezeichnung von Menschen, wird die polizeiliche Arbeit nicht
leichter. Die Entscheidung, wann die Herkunft für die polizeiliche
Sachbearbeitung notwendig bzw. erforderlich ist, ist nicht immer
einfach. "Der Grat zwischen dem Vorwurf der Diskriminierung und dem,
dass die Polizei Medien bzw. die Öffentlichkeit nicht ausreichend
informiert, ist oft sehr schmal." Die Polizei wird wohl auch in
Zukunft mit diesen Beanstandungen leben müssen. Es liegt in der Natur
der Sache, dass Dritte, in einer nachträglichen Überprüfung von
Eintragungen, die Verwendung derartiger Begriffe anders bewerten, als
die Kolleginnen und Kollegen sie in der Sachbearbeitung getroffen
haben. "Allerdings darf es nicht so weit führen, dass die
polizeiliche Arbeit durch die Suche nach den politisch korrekten
Bezeichnungen beeinträchtigt wird." so der DPolG-Landesvorsitzende
abschließend.




Rückfragen bitte an:

DPolG Bayern
Telefon: 08955279490
E-Mail: info(at)dpolg-bayern.de
https://www.dpolg-bayern.de

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20.000 Mitgliedern. Organisiert in 16 Landesverbänden sowie den
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Datum: 19.08.2019 - 14:27 Uhr
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