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Notorischer Schwarzfahrer festgenommen und der Hauptverhandlungshaft zugeführt

ID: 2190918

(ots) -
Die Bundespolizei hat Sonntagvormittag einen 22-jährigen
notorischen Schwarzfahrer festgenommen. Der Mann tritt strafrechtlich
immer wieder in Erscheinung. Ein Gericht ordnete die
Hauptverhandlungshaft an.

Der 22-Jährige war aufgefallen, weil er ohne gültigen Fahrschein
in der 1. Klasse eines Intercitys von Hamburg nach Osnabrück gefahren
war. Weil der Schwarzfahrer keine Ausweispapiere dabeihatte, musste
er die benachrichtigten Beamten der Bundespolizei zur Wache
begleiten.

Bei der Feststellung seiner Identität fanden die Bundespolizisten
heraus, dass der 22-jährige wohnsitzlose Pole immer wieder mit dem
Gesetz in Konflikt gerät. Er saß bereits viermal in Haft und wurde
erst im Juli letztmalig aus dem Gefängnis entlassen. Im laufenden
Jahr sind bislang allein 14 Fälle wegen Erschleichen von Leistungen
bekannt. Am Sonntagmorgen war er auch schon von Neumünster nach
Hamburg ohne Fahrkarte gefahren.

Nach Sachvortrag durch die Bundespolizei entschied die zuständige
Staatsanwaltschaft Osnabrück auf Festnahme des 22-Jährigen zur
Durchführung eines beschleunigten Strafverfahrens. Das Amtsgericht
ordnete an, dass der Mann die Zeit bis zur Hauptverhandlung in Haft
verbringt. In den kommenden Tagen wird dann die Entscheidung über das
Strafmaß fallen.

Das sogenannte beschleunigte Verfahren ist eine besondere Form des
Strafverfahrens und hat den Vorteil, dass einfache Fälle schneller
abgeschlossen werden können und die Strafe unmittelbar "auf dem Fuße"
folgt. Es kommt häufig bei einfach gelagerten Sachverhalten zur
Anwendung, wenn neben einer klaren Beweislage ein dringender
Tatverdacht besteht und der Täter ohne festen Wohnsitz ist.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressesprecher
Ralf Löning




Mobil: 01520 - 9054933
E-Mail: bpoli.badbentheim.presse(at)polizei.bund.de
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Datum: 19.08.2019 - 14:41 Uhr
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