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Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Trier:

Ermittlungsverfahren wegen Totschlags

ID: 2191001

(ots) - Die Staatsanwaltschaft Trier führt gegen einen
26-jährigen Beschuldigten ein Ermittlungsverfahren wegen Totschlags.
Dem Verfahren liegt folgender Sachverhalt zugrunde:

Der Beschuldigte lebte seit Anfang Juli 2019 in der Wohnung eines
Mehrfamilienhauses in Wittlich, bei seiner 23-jährigen Freundin, dem
späteren Tatopfer. Am Abend des 16.08.2019 begab sich das Paar in den
Wittlicher Stadtpark. Hier soll es zwischen dem Paar zu einer
verbalen Auseinandersetzung gekommen sein. In der Folge trennte sich
der Beschuldigte von seiner Freundin, begab sich in deren Wohnung,
packte seine Reisetasche und verließ das Anwesen. Den
Wohnungsschlüssel gab er noch am selben Abend seiner Freundin zurück.

Nachdem die junge Frau wieder in die Wohnung zurückgekehrt war,
suchte der Beschuldigte gegen 23:30 Uhr das Anwesen auf. Da er über
keinen Haustürschlüssel verfügte, klingelte er bei Mitbewohnern des
Hauses, die ihm die Haustür öffneten. Anschließend wollte der
alkoholisierte Beschuldigte sich Zutritt in die in der zweiten Etage
gelegene Wohnung seiner Freundin verschaffen. Da die
Wohnungsinhaberin die Wohnungstür verriegelt hatte, klopfte der
Beschuldigte vehement gegen die Tür, um in die Wohnung hineingelassen
zu werden. Nachdem die Geschädigte sich geweigert hatte, die Tür zu
öffnen und den Beschuldigten aufforderte zu gehen, trat der
Beschuldigte die Wohnungstür ein.

In der Folge kam es in der Wohnung gegen 00:10 Uhr/00:15 Uhr
zwischen dem Tatopfer und dem Beschuldigten zunächst zu einer
lautstarken verbalen Auseinandersetzung, die sich von der Wohnung auf
die Terrasse verlagerte. Auf der Terrasse soll der Beschuldigte die
Geschädigte gegen die 83 cm hohe Brüstung gedrängt und die Frau über
die Brüstung gestoßen haben. Die Geschädigte stürzte zirka 9 m in die
Tiefe. Sie erlitt durch den Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma.




Das Tatopfer, das stationär intensiv-medizinisch behandelt wurde,
verstarb am 18.08.2019 an den Folgen der Verletzungen.

Der Beschuldigte ist in der Tatnacht vorläufig festgenommen
worden. Er befindet sich zurzeit in Untersuchungshaft. Die
Ermittlungsrichterin beim Amtsgericht Trier hat gegen den
Beschuldigten am 18.08.2019 Haftbefehl wegen Totschlages erlassen.
Ich bitte zu beachten, dass bis zum rechtskräftigen Abschluss des
Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.

Rechtlicher Hinweis: Totschlag (§ 212 StGB): Wer einen Menschen
tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe
nicht unter fünf Jahren bestraft.




Rückfragen bitte an:

Staatsanwaltschaft Trier
Manfred Stemper

Telefon: 0651/99204-0
E-Mail: statr(at)genstako.jm.rlp.de
https://statr.justiz.rlp.de/de/startseite/


Pressemeldungen der Staatsanwaltschaft sind unter Nennung der Quelle
zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Trier, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 19.08.2019 - 15:21 Uhr
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