Zoll kontrolliert Einhaltung des Mindestlohns im Reinigungsgewerbe
Prüfungen in mehreren Hamburger Hotels
(ots) - Der Hamburger Zoll kontrollierte mit Kräften der
Finanzkontrolle Schwarzarbeit am 14. August 2019 ganztägig in vier
Objekten einer Hamburger Hotelkette die Lohn- und Arbeitsbedingungen
der dort tätigen Zimmerreinigungskräfte.
Bei den im Kontrollzeitraum angetroffenen 30 Reinigungskräften
handelte es sich ausnahmslos um Beschäftigte eines Subunternehmers,
mit dem die Hotelkette einen entsprechenden Werkvertrag über die
Reinigung der Hotelzimmer geschlossen hat.
In 22 Fällen sind bei Arbeitnehmern Auffälligkeiten festgestellt
worden. So ergab sich gegenüber 11 Überprüften der Verdacht des
illegalen Aufenthalts, die gleiche Anzahl konnte keine gültige
Arbeitsgenehmigung der Ausländerbehörde vorweisen. In sämtlichen
Fällen leiteten die Zöllner entsprechende Ermittlungsverfahren gegen
die jeweiligen Personen sowie den Arbeitgeber ein.
Nicht in allen Fällen waren die angetroffenen Arbeitnehmer bereit
zu kooperieren: So wendete ein Mann körperliche Gewalt gegenüber den
Zöllnern an, um sich der Kontrolle zu entziehen. Gegen ihn
erstatteten die Beamten Strafanzeige beim Landeskriminalamt Hamburg.
übergeben.
Zusatzinformation: Der gesetzliche Mindestlohn für Gebäudereiniger
beläuft sich in Westdeutschland seit Januar 2019 auf 10,56 Euro je
Zeitstunde.
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Datum: 20.08.2019 - 08:37 Uhr
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