Zoll zeigt Einkaufstouristen an
(ots) -
Mit einem krummen Schwindel wollte sich ein 46jähriger Schweizer
aus dem Kanton Bern am 31. Juli unberechtigterweise die Ausfuhr eines
in Deutschland gekauften, rund 6.500 Euro teuren Fahrrads am Zollamt
Weil am Rhein-Otterbach bestätigen und sich so den bezahlten
Mehrwertsteuerbetrag in Höhe von über 1.000 Euro vom Händler
erstatten lassen. Der Mann hatte dem deutschen Zöllner den
Ausfuhrbeleg am Schalter zum Abstempeln vorgelegt und antwortete auf
dessen Frage, wo sich die angemeldete Ware befände, sie sei auf dem
Dach des Autos. Der Beamte fragte nochmals nach, ob der Mann das
Fahrrad, das er laut Rechnungsdatum am Vortag im nördlichen
Baden-Württemberg gekauft hatte, jetzt, an Ort und Stelle, dabei
habe. Darauf erhielt er die Antwort, das Rad sei draußen auf dem Auto
seiner Frau. Schon misstrauisch durch die seltsamen Formulierungen
des Mannes erklärte ihm der Zollbeamte, er wolle eine Warenbeschau
durchführen und würde ihn dazu zum Fahrzeug begleiten. Darauf gab der
Mann an, seine Frau sei mit dem Wagen noch zum Einkaufen unterwegs
und verließ den Schalterraum um mit seinem Smartphone zu
telefonieren. Der Beamte ging ihm nach um ihn zu fragen, wie er denn
dann zum Zollamt gelangt sei, woraufhin der Schweizer eingestand, das
Rad schon am Vortag ohne Stopp am Zollamt ausgeführt zu haben.
Aufgrund des hohen Warenwertes leitete der Zollbeamte gegen den Mann
ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein und behielt eine Sicherheit für
das zu erwartende Bußgeld in Höhe von 1.155 Euro ein. Dabei stellte
der Beamte auch fest, dass der Mann, der anschließend seine Heimreise
antreten konnte, gar nicht verheiratet war.
"Die Ausfuhr- und Abnehmerbestätigung für Privatpersonen zur
Inanspruchnahme der Erstattung des Mehrwertsteuerbetrags durch den
Einzelhändler wird immer nur bei der erstmaligen Ausfuhr der Ware,
die vom Antragsteller mitgeführt werden muss, und nur Personen
erteilt, die ihren Wohnsitz nicht nur vorübergehend oder kurzzeitig
im EU-Ausland haben", so Antje Bendel, Pressesprecherin des
Hauptzollamts Lörrach. "In Anbetracht der vielen Bewohner unserer
Schweizer Nachbarregion, die tagtäglich zu uns an den Schalter
kommen, müssen wir glücklicherweise verhältnismäßig wenige Verstöße
ahnden. In manchen Fällen reicht aber eine bloße mündliche Verwarnung
oder ein Verwarnungsgeld als Fingerzeig nicht mehr aus. Leider kommt
es auch immer wieder vor, dass sich Beteiligte mehr als ungehalten
und sogar drohend gegenüber den Beschäftigten verhalten, wenn die
Bestätigung einmal nicht erteilt werden kann, weil die
Voraussetzungen nicht gegeben sind. Da brauchen meine Kolleginnen und
Kollegen ein dickes Fell. Glücklicherweise sind die Zollbeteiligten
in diesem Bereich weit überwiegend freundlich und verständig, aber
ein unschöner Vorfall kann den ganzen Arbeitstag vergällen."
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Lörrach
Pressesprecherin
Antje Bendel
Telefon: 07621-170-2200
E-Mail: presse.hza-loerrach(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 20.08.2019 - 09:00 Uhr
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