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18-Jähriger überholt Videostreife der Polizei - Anschließend mit 203 km/h in Richtung Husum

ID: 2191512

(ots) - Am Montagabend (19.08.19), gegen 19.15 Uhr,
befuhr die Videostreife des Polizei-Autobahnrevieres Nord -
Fachdienst Husum - die B 200 in Richtung Husum. Noch innerorts wurden
die Beamten in Wanderup von einem Audi überholt, dessen Fahrer im
weiteren Verlauf der Fahrt immer wieder voll beschleunigte und die
zulässige Geschwindigkeit erheblich überschritt. Der Fahrer überholte
mehrfach trotz vorhandener Sperrflächen und durchgezogenen Linien,
wechselte dazu ruckartig auf den Fahrstreifen des Gegenverkehrs und
gab stets Vollgas. Er schien mit dem hochmotorisierten Fahrzeug
überfordert zu sein, so dass die Beamten dem Audi folgten, dessen
Fahrweise auf Video dokumentierten und eine Geschwindigkeitsmessung
durchführten. Auf einer Wegstrecke von 800 Metern wurde schließlich
eine Durchschnittsgeschwindigkeit von 203 Km/h ermittelt. Um eine
Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auszuschließen, stoppten die
Beamten den Audi sofort. Nachdem der 18-Jährige angehalten wurde und
den Zivilwagen als Polizeifahrzeug erkannte, faltete er seine Hände
über dem Kopf und legte sein Gesicht auf dem Lenkrad ab -
offensichtlich ahnte er, welche Folgen seine Fahrt hat. Gegen den
Nordfriesen wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Aufgrund der
erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitungen auf einer derart
kurvigen und zur Tatzeit stark befahrenen Strecke muss die Polizei
davon ausgehen, dass der Betroffene das Tempo vorsätzlich
überschritten hat, sodass dem jungen Mann neben einem Bußgeld in Höhe
von 1200 EUR auch ein dreimonatiges Fahrverbot auferlegt wird. Da er
bereits im Alter von 16 Jahren seine erste Fahrerlaubnis erwarb,
befindet er sich nicht mehr in der Probezeit. Eine Nachschulung
(Kosten ca. 500 EUR) bleibt ihm also erspart. Es erfolgt jedoch ein
Eintrag in die Verkehrssünderdatei des KBA. Hätte die Fahrweise zu




einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer geführt oder wäre der
Eindruck eines "Fahrzeugrennens" entstanden, so würde die
Staatsanwaltschaft eine Straftat prüfen, die mit einer Entziehung der
Fahrerlaubnis verbunden wäre.

Erst am vergangenen Freitag hielt die Polizei zwei Fahranfänger
an, die ebenfalls viel zu schnell unterwegs waren. Zwar hatte der
Geschwindigkeitsverstoß für beide Fahrzeugführer kein Fahrverbot zur
Folge, eine Nachschulung und damit verbundene Kosten sowie eine
Verlängerung der Probezeit bleibt ihnen wohl aber nicht erspart.




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Norderhofenden 1
24937 Flensburg
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Datum: 20.08.2019 - 12:14 Uhr
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