Zwei Schwerverletzte bei Unfall in Rheindahlen
(ots) - Bei einem Verkehrsunfall im
Kreuzungsbereich der L 370 und der Hilderather Straße erlitten
gestern am frühen Abend zwei Autofahrer schwere Verletzungen.
Insgesamt wurden drei Fahrzeuge wurden beschädigt.
Es war gegen 18.30 Uhr, als ein 55Jähriger mit einem Audi Q2 von
der L 370 nach links in die Hilderather Straße abbiegen wollte.
Gleichzeitig befuhr ein 61-jähriger Fahrer einer Mercedes B-Klasse
die L 370 geradeaus in entgegen gesetzter Richtung und konnte dem vor
ihm abbiegenden Audi nicht mehr ausweichen. Im Kreuzungsbereich kam
es zum Zusammenstoß der Fahrzeuge.
Durch die Wucht des Aufpralls kam es zu einem weiteren
Zusammenstoß mit einem PKW, der hinter dem Auto des 55Jährigen
gewartet hatte. Das Fahrzeug wurde hier beschädigt, die 26jährige
Fahrerin blieb unverletzt.
Rettungskräfte behandelten die beiden Fahrer der Unfallfahrzeuge
vor Ort und brachten sie anschließend in Krankenhäuser. Beide sind
nach bisherigem Kenntnisstad schwer verletzt.
Ihre Autos waren nicht mehr fahrbereit und wurden abgeschleppt.
Der Bereich war für Dauer der Unfallaufnahme gesperrt. Die
Unfallermittlungen dauern an. (cw)
Rückfragen von Journalisten bitte an:
Polizei Mönchengladbach
Pressestelle
Telefon: 02161/29 10 222
Fax: 02161/29 10 229
E-Mail: pressestelle.moenchengladbach(at)polizei.nrw.de
https://moenchengladbach.polizei.nrw
Original-Content von: Polizei Mönchengladbach, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 20.08.2019 - 12:26 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2191522
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MG
Stadt:
Mönchengladbach
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Zwei Schwerverletzte bei Unfall in Rheindahlen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizei M (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).