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Beschleunigtes Gerichtsverfahren nach

Ausweismissbrauch - Strafe folgt auf dem Fuße

ID: 2191624

(ots) - Die bürokratischen Mühlen mahlen manchmal auch
schneller. Darauf dürfte ein 37-jähriger Mann aus dem Kongo nicht
gehofft haben, nachdem er von der Bundespolizei Aachen am
Grenzübergang Köpfchen kontrolliert wurde. Bei seiner Einreise am
15.08.19, kurz nach Mitternacht, wies er sich bei den Beamten mit
einer belgischen ID-Karte aus. Unschwer war festzustellen, dass das
Lichtbild nicht mit der Person übereinstimmte. Zudem war die Karte
als gestohlen gemeldet worden. Den Beamten der Bundespolizei gelang
es, die Identität sowie einen Anspruch der Stadt Aachen von 7000 Euro
wegen fehlender Unterhaltsleistungen festzustellen. Da er seit 2014
keinen festen Wohnsitz mehr in Belgien hatte, konnte diese Forderung
bisher nicht zugestellt werden. Da gegen den 37-Jährigen weitere
polizeiliche Erkenntnisse vorlagen, wurde er nach Sachvortrag bei der
Staatsanwaltschaft Aachen einem beschleunigten Verfahren zugeführt.
Schon einen Tag später, am 16.08.19 fand die Hauptverhandlung beim
Amtsgericht in Aachen statt. Dort wurde er durch den Richter zu einer
Geldstrafe von 40 Tagessätzen je 70 Euro ver-urteilt. Den
Verhandlungstermin ließ sich auch das Jugendamt der Stadt Aachen
nicht entgehen. Der Forderungsbescheid über die ausstehenden
Unterhaltsvorauszahlungen wurde dort persönlich ausgehändigt. Der
nächtliche Ausflug nach Aachen addiert sich somit auf runde
10.000 Euro.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
Christof Irrgang

Telefon: 0241 568 37 - 0
E-Mail: presse.ac(at)polizei.bund.de

Twitter: (at)BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Bahnhofplatz 3
52064 Aachen

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Datum: 20.08.2019 - 13:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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Stadt:

Aachen



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