Kreis Viersen: Richtiges Abbiegen - Polizei kontrollierte in Viersen
(ots) - Nicht nur polizeiliche Kontrollen, auch
Verkehrsschilder machen Sinn. An besonders gefährlichen Stellen auf
unseren Straßen sorgen sie dafür, dass es zu keinem Unfall kommt.
Allerdings gelingt dies nur, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer an
das, was die Schilder anordnen oder verbieten, halten. Dabei muss man
als Autofahrer auch schon mal einen kleinen Umweg in Kauf nehmen. Das
Verkehrszeichen 209 des § 41 der StVO ordnet an: Vorgeschriebene
Fahrtrichtung Rechts. Es steht an solchen Stellen, an denen ein
Linksabbiegen zu gefährlich ist. Falsches Abbiegen oder Fehler beim
Abbiegen sind zwei der häufigsten Ursachen bei Verkehrsunfällen.
Nicht selten sind Radfahrer oder Fußgänger die Leittragenden, wenn
Pkw-Führer z.B. den querenden Fuß-/Radweg nicht im Auge haben oder
"mal eben schnell" nach links abbiegen, selbst wenn das blaue runde
Schild mit dem sehr deutlichen weißen Pfeil nach rechts anderes
anordnet. Am gestrigen Montag kontrollierten Einsatzkräfte des
Viersener Verkehrsdienstes und der Bereitschaftspolizei unter anderem
auf der Kanalstraße in Viersen, Ausfahrt Real-Parkplatz. Hier bogen
13 Autofahrer verbotenerweise links ab und wurden entsprechend
verwarnt. Auch in Nettetal und Kempen kontrollierte der
Verkehrsdienst die Einhaltung der Verkehrsregeln und ahndete
Verstöße, sowohl von Kfz-Führern als auch von Radfahrern. /wg (973)
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Kreispolizeibehörde Viersen
Pressestelle
Wolfgang Goertz
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Datum: 20.08.2019 - 14:05 Uhr
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