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E-Scooter - befahrbare Bereiche am Rheinufer

ID: 2191812

(ots) -
Ergänzend zu unserer Pressemitteilung von 20.08.2019, 14:32 Uhr,
präzisieren wir die Information zu befahrbaren Bereichen am Mainzer
Rheinufer. Bereiche am gesamten Mainzer Rheinufer die mit
Verkehrszeichen in der Grundfarbe blau,

* Radweg

* kombinierter Rad- und Gehweg

oder im Bereich des Zollhafens als * verkehrsberuhigter Bereich

ausgewiesen sind, dürfen mit E-Scootern befahren werden. Bereiche
die als Fußgängerzone ausgewiesen sind, dürfen nicht befahren werden.
Ein Abstellen der E-Scooter in diesen Bereichen wird durch die App
des Anbieters verhindert und ist dort rot markiert.




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle

Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz

Pressemeldungen der Polizei Rheinland-Pfalz sind unter Nennung der
Quelle zur Veröffentlichung frei.

Original-Content von: Polizeipräsidium Mainz, übermittelt durch news aktuell




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Datum: 20.08.2019 - 16:55 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2191812
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-PPMZ
Stadt:

Mainz



Kategorie:

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