E-Scooter - befahrbare Bereiche am Rheinufer
(ots) -
Ergänzend zu unserer Pressemitteilung von 20.08.2019, 14:32 Uhr,
präzisieren wir die Information zu befahrbaren Bereichen am Mainzer
Rheinufer. Bereiche am gesamten Mainzer Rheinufer die mit
Verkehrszeichen in der Grundfarbe blau,
* Radweg
* kombinierter Rad- und Gehweg
oder im Bereich des Zollhafens als * verkehrsberuhigter Bereich
ausgewiesen sind, dürfen mit E-Scootern befahren werden. Bereiche
die als Fußgängerzone ausgewiesen sind, dürfen nicht befahren werden.
Ein Abstellen der E-Scooter in diesen Bereichen wird durch die App
des Anbieters verhindert und ist dort rot markiert.
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mainz
Pressestelle
Telefon: 06131 65-3011 / 3012 / 3013
E-Mail: ppmainz.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/pp.mainz
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Datum: 20.08.2019 - 16:55 Uhr
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