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Mannheim/Heidelberg: Gemeinsame E-Scooter-Kontrollwoche von Polizeipräsidium Mannheim und den Städten Heidelberg und Mannheim

ID: 2191818

(ots) - Seitdem in den Städten Heidelberg und
Mannheim Leih-E-Tretroller zur Verfügung stehen, wird das Angebot der
alternativen Mobilität rege genutzt. Gleichzeitig häufen sich jedoch
Beschwerden von besorgten Bürgerinnen und Bürgern über das teils
verkehrswidrige Verhalten einzelner E-Scooter-Fahrer, die bereits zu
ersten Unfällen geführt haben. Aus diesem Grund haben sich die Städte
Heidelberg und Mannheim sowie das Polizeipräsidium Mannheim zu einer
gemeinsamen E-Scooter-Kontrollwoche entschlossen. Ab morgen,
Mittwoch, 21. August, werden sowohl die städtischen Ordnungsdienste
als auch Beamten des Polizeipräsidiums Mannheim bei ihren Streifen
den Fokus auf E-Scooter-Fahrer legen und festgestellte Verstöße
entsprechend ahnden. Die intensiven E-Scooter-Kontrollen sind
zunächst bis Mittwoch, 28. August, angesetzt.

Durch gezielte Kontrollen sollen die Nutzer zu verkehrsgerechtem
und sicherem Verhalten im öffentlichen Straßenverkehr angehalten
werden. Gerade mit dem Start dieser neuen Art der Elektromobilität
soll so ein deutliches Zeichen gesetzt werden, dass in den Städten
Heidelberg und Mannheim verkehrswidriges Verhalten nicht geduldet,
sondern konsequent geahndet wird.

Zwischenzeitlich konnte auch bereits festgestellt werden, dass
durch eine Vielzahl der Nutzer die E-Scooter missbräuchlich verwendet
werden. Beobachtet werden konnten hauptsächlich Verstöße wie:

- Fahrten zu zweit
- Benutzung Gehwege
- Fahrten innerhalb der Fußgängerzone
- Fahrten auf Fahrbahnen entgegen der vorgeschriebenen
Fahrtrichtung.

Darüber hinaus wurden auch schon Verstöße gegen das
Pflichtversicherungsgesetz und Trunkenheitsfahrten festgestellt und
zur Anzeige gebracht. Ebenso waren bereits erste Verkehrsunfälle mit
E-Scootern zu verzeichnen.

Wichtiger Hinweis für alle Nutzer von E-Scootern: Da es sich bei




den E-Scootern um Kraftfahrzeuge handelt, gelten für deren Fahrer
dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer alkoholisiert mit
0,5 bis 1,09 Promille E-Scooter fährt, dabei aber keine
alkoholbedingten Auffälligkeiten zeigt, riskiert ein Bußgeld, 2
Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot. Übersteigt die
Blutalkoholkonzentration 1,1 Promille oder zeigen sich bereits ab 0,3
Promille alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, liegt sogar eine
Straftat vor und es droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Für
Fahranfänger unter 21 Jahren gilt auch hier die 0,0-Promille-Grenze.

Presseeinladung: Für interessierte Medienvertreter besteht die
Möglichkeit, sich bei Bedarf ein persönliches Bild der
Schwerpunktmaßnahmen zu machen. Zwecks Terminabsprache bitten wir um
vorherige Anmeldung unter der Rufnummer : 0621/174-1111 oder per
E-Mail unter mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mannheim
Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
Michael Klump
Telefon: 0621 174-1108
E-Mail: mannheim.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

Original-Content von: Polizeipräsidium Mannheim, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 20.08.2019 - 17:11 Uhr
Sprache: Deutsch
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