Anklage wegen Verstößen gegen das Außenwirtschaftsgesetz
(ots) - Die Bundesanwaltschaft hat am 13. August 2019
vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts
Hamburg Anklage gegen
den russischen Staatsangehörigen Vladimir D.
wegen Verbrechen nach dem Außenwirtschaftsgesetz (§ 18 Abs. 7 Nr.
2 AWG und § 17 Abs. 2 Nr. 2 AWG) in acht Fällen erhoben.
In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen
folgender Sachverhalt dargelegt:
Zwischen September 2014 und Juni 2018 führte Vladimir D. gelistete
Güter im Gesamtwert von 1.832.900,- Euro, die für eine Verwendung im
Bereich der militärischen Trägertechnologie besonders geeignet sind,
gewerbsmäßig an militärische Empfänger in Russland aus. Bei den Waren
handelte es sich in zwei Fällen um heißisostatische Pressen, die
insbesondere beim Nachverdichten von Werkstücken in der Luft- und
Raumfahrttechnik Anwendung finden und deshalb in Anhang I der
EG-Dual-Use-VO Nr. 428/2009 aufgeführt sind. Die Ausfuhr derartiger
Güter nach Russland ist nach den Vorschriften der
Russlandembargoverordnung verboten, wenn diese ganz oder teilweise
für militärische Zwecke oder für einen militärischen Endnutzer
bestimmt sind oder bestimmt sein können. Um die Exportkontrollen zu
umgehen, führte Vladimir D. seine Geschäfte über wechselnde
Scheinempfänger durch, legte falsche Dokumente vor und nahm
technische Manipulationen an der Ware vor. Zwischen März und Mai 2018
nahm er eine der von ihm gelieferten heißisostatischen Pressen in
Russland selbst verbotswidrig in Betrieb.
Weiterhin verpflichtete sich Vladimir D. gegenüber einem
militärischen Empfänger zur Lieferung von 15 Kilogramm Decaboranen,
die er bis zu seiner Verhaftung teilweise nach Russland ausführte.
Decaborane sind chemische Verbindungen, die unter anderem in
Raketentreibstoff und Sprengstoffen enthalten sind. Bei ihnen handelt
es sich um Rüstungsgüter, deren Ausfuhr den Verboten des von der
Europäischen Union gegen Russland verhängten Waffenembargos
unterliegt. Zur Täuschung der Zollbehörden nahm der Angeschuldigte
falsche Eintragungen in den Ausfuhrpapieren vor. Er transportierte
die chemischen Stoffe entweder selbst oder versendete sie mit
einfachem Paket, um bei den Ausfuhrkontrollen keine Aufmerksamkeit zu
erregen.
Der Angeschuldigte wurde am 18. Dezember 2018 festgenommen und
befindet sich seitdem in Untersuchungshaft (vgl. Pressemitteilung Nr.
67 vom 19. Dezember 2018).
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Markus Schmitt
Staatsanwalt beim BGH
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Datum: 21.08.2019 - 13:04 Uhr
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