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Was die Polizei wann (nicht) sagt und warum

ID: 2192577

(ots) - Nach dem Tötungsdelikt in Iserlohn gab es in den
sozialen Medien Fragen und auch Kritik zur Presse- und
Öffentlichkeitsarbeit der Polizei. Deshalb erklärt die Polizei
Märkischer Kreis Abläufe, die allgemein und für nahezu alle Einsätze
gelten:

Bei Ereignissen wie am Samstag in Iserlohn, die viele Menschen
betreffen, versucht die Polizei zeitnah per Pressemeldung und über
Twitter zu informieren. Der Kanal ist für Jedermann abrufbar. Auch
ohne eigenes Konto. Facebook spielt - im Gegensatz zu Twitter -
Meldungen nicht immer sofort aus, sondern teils Tage später. Das
könnte zu Irritationen führen.

Gerade bei frischen Ermittlungen kann die Polizei oft nicht alles
sagen. Das hat verschiedene Gründe. Bei Todesfällen (auch durch
Verkehrsunfälle) sollen Angehörige von der Polizei die Todesnachricht
bekommen und nicht aus sozialen Netzwerken. Notfallseelsorger stehen
ihnen zur Seite, um mit der schlimmen Nachricht fertig zu werden. In
anderen Fällen könnten Ermittlungen behindert werden, wenn Details zu
früh an die Öffentlichkeit kommen. Die Polizei ist nicht umsonst mit
zahlreichen Kräften vor Ort. Die Ermittler sichern Spuren und
befragen Zeugen. Eine Fülle von Beweisen und Aussagen prasselt auf
die Beamten ein. Die gilt es zu sichten, zu bewerten und so zu
sichern, dass die Vorwürfe auch vor Gericht Bestand haben. Nicht
immer sind die ersten Infos am Tat- oder Unfallort richtig.

"Bitte verbreiten Sie keine Gerüchte!": Das versteht die Polizei
MK als Appell. Natürlich kann die Polizei nicht "verbieten", Gerüchte
zu verbreiten. Ob es wirklich hilft, Panik oder Falschinformationen
zu verbreiten, stellt die Polizei gleichzeitig in Frage. "Wenn eine
Gefahr besteht, werden wir das sagen." Die Polizei arbeitet Hand in
Hand mit anderen Behörden zusammen. In Fällen wie letzten Samstag




geht die Presse- und Informationshoheit an die Staatsanwaltschaft
über. Die entscheidet dann über Art und den Umfang von Informationen.

Es gibt keine Anweisung des Innenministeriums, Nationalitäten von
Tatverdächtigen zu verschweigen. Das immer wieder neu in Umlauf
gebrachte angebliche Schreiben ist eine dreiste Fälschung. Siehe
https://www.facebook.com/herbertreul/posts/2011185389101056. Die
Polizei orientiert sich an die Richtlinien des Pressekodex. Die
Bekanntgabe der Nationalitäten ist eine - teils schwierige -
Einzelfallentscheidung.

Keine Fotos von Toten oder Verletzten! Die Polizei geht konsequent
gegen Gaffer vor, die aus Sensationslust Fotos erstellen.
Kunsturhebergesetz und Strafgesetzbuch liefern eine entsprechende
Grundlage dazu. Medienvertreter sind in einer Sonderrolle.

Die Polizei sperrt Tat- oder Unfallorte aus gutem Grund. Immer
wieder versuchen Menschen, Absperrungen zu umgehen oder zu umfahren.
Sie gefährden damit Helfer, behindern Rettungseinsätze oder gefährden
Beweise. Deshalb konnte die Polizei am Samstag auch nicht zulassen,
dass Fahrzeuge am Opfer vorbei aus dem Parkhaus gefahren werden.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1222
E-Mail: pressestelle.maerkischer-kreis(at)polizei.nrw.de
http://maerkischer-kreis.polizei.nrw

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Datum: 22.08.2019 - 07:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: POL-MK
Stadt:

Iserlohn



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