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Stalking - Hilfe für Betroffene

ID: 2192711

(ots) -
Studien besagen, dass statistisch gesehen, jeder achte Bürger in
Deutschland einmal in seinem Leben von Stalking betroffen ist. In
Rheinland-Pfalz registrierte die Polizei 2014 insgesamt 873
Stalking-Fälle. Bis 2016 ist die Zahl der Fälle ein wenig
zurückgegangen, danach jedoch wieder leicht angestiegen. Trotz dieses
Anstiegs liegt die Fallzahl 2018 rund zehn Prozent unter dem
Durchschnittswert der Jahre 2014-2017. Die Dunkelziffer ist jedoch
weitaus höher einzuschätzen. Zumeist sind die Stalker Männer, die
häufigsten Opfer sind Frauen. Laut Statistik suchen die meisten
Stalker (in mehr als 40 Prozent der Fälle) die räumliche Nähe ihres
Opfers oder belästigen diese per Telefon oder sonstiger
Telekommunikationsmittel (auch hier liegt die Größenordnung bei mehr
als 40 Prozent). In seltenen Fällen (unter fünf Prozent) droht der
Täter dem Opfer mit körperlicher Gewalt.

Doch es gibt Hilfe für Betroffene. Bereits 2007 wurde der
spezielle Tatbestand "Nachstellung" unter § 238 ins Strafgesetzbuch
eingefügt und in den § 112a Strafprozessordnung aufgenommen, wo unter
bestimmten Voraussetzungen und Gefährdungen ein Haftgrund zur
Anordnung der Untersuchungshaft, man spricht auch von
Deeskalationshaft, vorliegen kann.

Muss ich anonyme Nachrichten und nächtliche Anrufe aushalten? Muss
ich mich unsicher auf der Straße fühlen, da ich verfolgt werde? Warum
macht das jemand mit mir? Wann hört das auf? Diese oder ähnliche
Fragen stellen sich unzählige Opfer von Stalking und wissen nicht
weiter. Sie fühlen sich in ihrer Sicherheit bedroht und in der
Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt.

In der Regel handelt es sich bei Stalking nicht um eine klar
abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von
Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus




strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung,
Sachbeschädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung
bestehen können. Die von der stalkenden Person den Betroffenen
entgegengebrachten "Gefühle" können "positiv" (Bewunderung,
Zuneigung, Liebe) oder "negativ" (Rachegefühle, Hass) sein.
"Positive" Gefühle können ins Negative umschlagen. Die größte Gruppe
der Stalker bilden ehemalige Beziehungspartner, aber auch Freunde,
Arbeitskollegen, Familienmitglieder oder flüchtige Bekannte können
zur Täterin bzw. zum Täter werden. Nur selten ist die stalkende
Person dem Opfer völlig unbekannt.

Erfahrungsgemäß zeigt schnelles und konsequentes Einschreiten der
Polizei gegen Stalkende Wirkung und die Belästigungen hören nach
einer Anzeige häufig auf. Viele Betroffene von Stalking möchten
einfach nur, dass es endlich vorbei ist und sollten sich darum nicht
scheuen, Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem sollten Betroffene keine
Angst haben, ihrer Familie, ihren Freunden, Kollegen oder Nachbarn
die Situation zu schildern. Diese werden dann besonders aufmerksam
sein und können warnen.

"Auch Cyberstalking ist ein Thema in dem Zusammenhang. Hier werden
die Opfer im Internet gestalkt, ihnen werden Drohmails geschickt oder
auf Social Media tyrannisiert. Auch wenn die Nachstellung digital
erfolgt, ist sie nicht weniger belastend für die Opfer. Darum sollte
sich auch jeder genau überlegen, welche Inhalte er im Netz mit
anderen teilt", betont Johannes Kunz, Präsident des
Landeskriminalamtes Rheinland-Pfalz. Betroffene von Stalking sollten
bei akuter Bedrohung unbedingt die Polizei unter 110 rufen und
Anzeige erstatten.

Informationen rund um das Thema Stalking finden Sie unter:

https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/

Wenn Sie weitere Hilfe oder Tipps benötigen, finden Sie das
Informationsblatt "Stalking" unter:

https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/45-stalking/

Der Handzettel "Opferschutz - Stalking", der unter

https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/

herunterzuladen ist, soll dabei helfen, dass Angehörige und Opfer
von Stalking ihre Hemmungen abbauen, und Anzeige erstatten. Der
Handzettel gibt Tipps zur Orientierung und Unterstützung.

Quelle: "Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des
Bundes", www.polizei-beratung.de




Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle

Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
E-Mail: LKA.presse(at)polizei.rlp.de
www.polizei.rlp.de/lka

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Datum: 22.08.2019 - 10:00 Uhr
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