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Strafverfahren statt Steroide - Nürnberger Zoll stellt Dopinglieferungen sicher

ID: 2192797

(ots) -
Weit über 600 Einheiten Arzneimittel und Dopingmittel in Form von
Tabletten, Kapseln und Ampullen aus zwei Postpaketen aus Kanada und
den USA wurden letzte Woche von Nürnberger Zöllnern sichergestellt.

Als ein 25-Jähriger aus dem Nürnberger Umland beim Zoll am
Nürnberger Hafen sein Postpaket aus Kanada abholen wollte, musste er
mit leeren Händen wieder gehen. In dem Paket befanden sich 98 Stück
Fertigdopingmittel, die u.a. der Gruppe der anabol-androgenen
Steroide zuzuordnen sind. Die häufig im Doping verwendeten und
besonders gefährlichen Substanzen sind in der Anlage zum
Anti-Doping-Gesetz aufgelistet. Deren Besitz oder Verbringen nach
Deutschland zu Dopingzwecken im Sport ist komplett verboten. Die
Sendung wurde sichergestellt. Gegen den jungen Mann wurde ein
Strafverfahren wegen Verdacht auf Verstoß gegen das
Anti-Doping-Gesetz eingeleitet.

Ebenso erging es einer Nürnbergerin, die beim Zollamt ihr Paket
aus den USA entgegennehmen wollte. Dieses enthielt 240 Tabletten und
Kapseln Dopingmittel, ebenfalls aus der Gruppe der anabol-androgenen
Steroide, sowie 330 Tabletten und Kapseln Arzneimittel. Weil die
Einfuhr von Arzneimitteln in Deutschland strengen Bestimmungen
unterliegt, wurden neben den Doping- auch die Arzneimittel
sichergestellt. Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen
Verdacht auf Verstoß gegen das Anti-Doping-Gesetz eingeleitet. Zudem
wird sie mit einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das
Arzneimittelgesetz rechnen müssen.

Zusatzinformation:

Das zum 18. Dezember 2015 in der Bundesrepublik in Kraft getretene
Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz) verbietet unter
anderem den Erwerb, die Einfuhr und den Handel mit der Substanz,
sofern sie zum Doping beim Menschen im Sport zur Anwendung kommen
soll. Verstöße werden mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder




Geldstrafe geahndet. Bei gewerbsmäßigem Handeln ist eine
Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren möglich.

In Deutschland unterliegt die Einfuhr von Arzneimitteln den
strengen Bestimmungen des deutschen Arzneimittelgesetzes. Damit soll
sichergestellt werden, dass in Deutschland nur Arzneimittel auf den
Markt gelangen, die nach arzneimittelrechtlichen Gesichtspunkten für
den Verbraucher unbedenklich sind.




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Nürnberg
Pressesprecherin
Martina Stumpf
Telefon: 0911-9463-1118
E-Mail: presse.hza-nuernberg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Nürnberg, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 22.08.2019 - 11:06 Uhr
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