Bergisch Gladbach - Stalking ist kein Kavaliersdelikt
(ots) - Muss ich anonyme Nachrichten und
nächtliche Anrufe aushalten? Warum macht das jemand mit mir? Wann
hört das auf? Diese oder ähnliche Fragen stellen sich unzählige Opfer
von Stalking.
Im Jahr 2018 wurden 18.960 Fälle von Stalking in Deutschland
polizeilich erfasst. Zwölf Prozent der deutschen Bevölkerung sind
laut Studien einmal in ihrem Leben von Stalking betroffen -
statistisch also jeder achte Bürger. Die meisten Stalker sind Männer
und in acht von zehn Fällen sind Stalker Ex-Partner. Doch es gibt
Hilfe für Betroffene. Bereits 2007 wurde der spezielle Tatbestand
"Nachstellung" unter § 238 ins Strafgesetzbuch eingefügt und in den §
112a Strafprozessordnung aufgenommen, wo unter bestimmten
Voraussetzungen und Gefährdungen ein Haftgrund zur Anordnung der
Untersuchungshaft, man spricht auch von Deeskalationshaft, vorliegen
kann.
In der Regel handelt es sich bei Stalking nicht um eine klar
abzugrenzende Einzeltat. Es setzt sich vielmehr aus einer Reihe von
Tathandlungen über einen längeren Zeitraum zusammen, die aus
strafbaren Handlungen wie übler Nachrede, Verleumdung,
Sachbe-schädigung, Nötigung, Körperverletzung sowie Nachstellung
bestehen können.
Betroffene von Stalking sollten bei akuter Bedrohung unbedingt die
Polizei unter 110 rufen und Anzeige erstatten. Erfahrungsgemäß zeigt
schnelles und konsequentes Einschreiten der Polizei Wirkung und die
Belästigungen nach einer Anzeige hören häufig auf."Zudem sollten
Betroffene keine Angst haben, ihrer Familie, ihren Freunden, Kollegen
oder Nachbarn die Situation zu schildern. Diese werden dann besonders
aufmerksam sein und können warnen. Denn Öffentlichkeit kann auch
schützen", betont Gerhard Klotter, Vorsitzender der Polizeilichen
Kriminalprävention der Länder und des Bundes.
Hilfe und Unterstützung
Informationen rund um das Thema Stalking finden Sie unter
https://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/stalking/ .
Wenn Sie weitere Hilfe oder Tipps benötigen, finden Sie unser
Informationsblatt "Stalking" unter
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/detail/45-stalking/.
Der Handzettel "Opferschutz - Stalking", der unter
https://www.polizei-beratung.de/medienangebot/ herunterzuladen ist,
soll bewirken, dass Angehörige und Opfer von Stalking ihre Hemmungen
abbauen, und Anzeige erstatten. Der Handzettel gibt Tipps zur
Orientierung und Unterstützung.
Wenn Sie oder jemand aus Ihrem Umfeld Hilfe benötigt, wenden Sie
sich beispielsweise an den WEISSEN RING unter
https://weisser-ring.de/praevention/tipps/stalking
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rheinisch-Bergischer Kreis
Pressestelle
Telefon: 02202 205 120
E-Mail: pressestelle.rheinisch-bergischer-kreis(at)polizei.nrw.de
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Datum: 22.08.2019 - 13:56 Uhr
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