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Bocholt - Vorsicht bei an der Haustür angebotenen Dachdeckerarbeiten

ID: 2193584

(ots) - Am Donnerstag erstattete eine Seniorin aus Bocholt
Anzeige wegen Betrugsverdachts gegen reisende Dachdecker. Am Mittwoch
war ungefragt ein Mann bei ihr an der Haustür erschienen und bot
gegen einen geringen Lohn die Reinigung der Regenrinnen an. Die
Bocholterin war mit dem Angebot einverstanden, woraufhin die Arbeit
am Donnerstag durchgeführt wurde. Der Chef des Mannes kam kurz darauf
zu der Seniorin, machte diese auf angebliche Schäden am Dach
aufmerksam und bot die kurzfristige Reparatur für eine vierstellige
Summe an. Er setzte die Bocholterin nach deren Angaben stark unter
Druck, so dass diese eine Auftragsbestätigung unterschrieb. Nachdem
sich die Bocholterin von anderen Personen beraten ließ, widerrief sie
das Haustürgeschäft und erstattete Anzeige wegen versuchten Betruges.

Haustürgeschäfte sind natürlich nicht verboten, Vorsicht ist aber
allemal geboten, egal welches Geschäft angeboten wird. In der
Vergangenheit kam es bereits zu Fällen, bei denen z.B. nach Abschluss
der Arbeiten deutlich höhere Preise als zunächst veranschlagt
verlangt wurden. Fraglich waren häufig auch die Notwendigkeit sowie
die Qualität der Reparatur (dies gilt z.B. auch für Asphaltarbeiten,
die ebenfalls häufig durch Wanderarbeiter angeboten werden).
Problematisch kann es auch werden, wenn die Rechnung bar bezahlt und
keine korrekte Rechnung ausgestellt wird.

Informieren Sie sich vor einer Auftragsvergabe bei an der Haustür
angebotenen Handwerkerleistungen z.B. bei der Handwerkerinnung.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Borken
Pressestelle
Frank Rentmeister
Telefon: 02861-900-2200
http://www.polizei.nrw.de/borken/

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Datum: 23.08.2019 - 10:56 Uhr
Sprache: Deutsch
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