(1186) Ermittlungserfolg - Zwei falsche Polizeibeamte festgenommen
(ots) - Gestern Nachmittag (22.08.19) gelang es zwei
Tatverdächtige festzunehmen, die als falsche Polizeibeamte kurz
vorher einen hohen Geldbetrag von einem Opfer ergaunert hatten.
Polizeibeamte kontrollierten aufgrund eines Hinweises ein Fahrzeug
bei Rednitzhembach (Lkrs. Roth), in dem sich zwei Männer (52, 62) und
Bargeld im sechsstelligen Bereich befanden.
Ermittlungen zufolge hatten die beiden sich als falsche
Polizeibeamte ausgegeben und das Geld kurz vorher von einem Rentner
übergeben bekommen.
Beide Tatverdächtige wurden festgenommen und das Bargeld
sichergestellt. Die Staatsanwaltschaft hat Haftantrag gestellt und so
werden die Männer im Lauf des Tages einem Ermittlungsrichter zur
Prüfung der Haftfrage vorgeführt.
Rainer Seebauer/n
Rückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Präsidialbüro - Pressestelle
Richard-Wagner-Platz 1
D-90443 Nürnberg
E-Mail: pp-mfr.pressestelle(at)polizei.bayern.de
Erreichbarkeiten:
Montag bis Donnerstag
07:00 bis 17:00 Uhr
Telefon: +49 (0)911 2112 1030
Telefax: +49 (0)911 2112 1025
Freitag
07:00 bis 15:00 Uhr
Telefon: +49 (0)911 2112 1030
Telefax: +49 (0)911 2112 1025
Sonntag
11:00 bis 14:00 Uhr
Telefon: +49 (0)911 2112 1030
Telefax: +49 (0)911 2112 1025
Die Pressestelle des Polizeipräsidiums Mittelfranken im Internet:
http://ots.de/P4TQ8h
Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 23.08.2019 - 13:29 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2193833
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: POL-MFR
Stadt:
Roth
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" (1186) Ermittlungserfolg - Zwei falsche Polizeibeamte festgenommen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Polizeipr (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).