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Finanzkontrolle Schwarzarbeit:

Branche verwechselt?

Landschaftsbauer pflastert Straßen und zahlt keinen Mindestlohn

ID: 2194848

(ots) - Durch die Verhängung einer Geldauflage in Höhe
von 3.400,-- Euro beendete das Amtsgericht Hof ein
Ermittlungsverfahren der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des
Hauptzollamts Regensburg - Dienstsitz Hof gegen einen Garten- und
Landschaftsbauer aus dem Landkreis Hof.

Entgegen seinem Betriebszweck als Garten- und Landschaftsbauer,
pflasterte der Unternehmer Straßen in öffentlichen Bereichen. Dabei
unterließ es der Firmeninhaber seinen Arbeitnehmern den gesetzlich
vorgeschriebenen Bau-Mindestlohn zu zahlen und die entsprechenden
Beiträge zu den Sozialkassen abzuführen. Die so resultierende
Mindestlohnunterschreitung belief sich auf ca. 50.000,-- Euro. Für
dieses Vergehen erhielt der Geschäftsmann von der zuständigen Stelle
des Hauptzollamts Regensburg einen Bußgeldbescheid in Höhe von
15.000,-- Euro.

Zusätzlich muss der Firmeninhaber für die vorenthaltenen
Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von insgesamt ca. 88.000,-- Euro
aufkommen




Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Regensburg
Pressesprecher
Michael Lochner
Telefon: 0941-2086-1502
E-Mail: presse.hza-regensburg(at)zoll.bund.de
www.zoll.de

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Datum: 26.08.2019 - 10:00 Uhr
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