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Seniorin von falschem Polizeibeamten angerufen - Betrüger gingen leer aus

ID: 2195974

(ots) -
Am Montagnachmittag (26.08.), gegen 15:50 Uhr, erhielt eine
Seniorin in Korschenbroich einen Anruf von zwei Betrügern, die sich
als "Polizeibeamter" und "Anwalt" ausgaben. Sie behaupteten, der Sohn
der lebensälteren Dame sei in einen Verkehrsunfall verwickelt, den er
verursacht habe. Um eine Haftstrafe abzuwenden, sei die sofortige
Zahlung von 43.000 Euro notwendig. Die beiden Trickbetrüger
versuchten, die Seniorin unter Druck zu setzen, doch diese ließ sich
völlig zu Recht nicht darauf ein. Die Rücksprache mit Verwandten
schuf zudem Klarheit. Somit blieb der Versuch, sie zur Zahlung zu
bewegen, ohne Erfolg. Immer wieder versuchen Betrüger per Telefon,
ältere Menschen zu verunsichern, damit diese ihnen ihr Erspartes oder
Wertgegenstände geben. Dabei gehen die Täter sehr geschickt vor und
auch die Palette an Betrugsmaschen ist groß.

Die Polizei warnt:

-Seien Sie misstrauisch, wenn Ihnen ein Anruf "nicht geheuer"
ist! Die echte Polizei wird Sie am Telefon nicht nach dem
Aufbewahrungsort von Geld und Wertgegenständen fragen und auch kein
Geld fordern!

-Seien Sie auch misstrauisch, wenn sich jemand Ihnen nicht mit
Namen vorstellt! Oft suchen die Täter über Telefonbucheinträge nach
älter klingenden Namen und beginnen ihr Gespräch etwa als
vermeintlicher Enkel mit "Rate mal, wer hier ist..."

-Gehen Sie keinesfalls auf Forderungen nach Geld ein und legen
Sie auf. Rufen Sie die jeweilige Person über die altbekannte Nummer
an, dies wird im Zweifelsfall schnell Klarheit verschaffen. Rufen Sie
die echte Polizei an, wenn Ihnen ein Anruf verdächtig vorkommt oder
Sie Opfer eines Betruges geworden sind, entweder über 02131 300-0
oder über den Notruf 110.




Rückfragen von Pressevertretern bitte an:

Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als




Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
         02131/300-14011
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Telefax: 02131/300-14009
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Datum: 27.08.2019 - 11:17 Uhr
Sprache: Deutsch
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