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Kabinett hat Entwurf zum Finanzausgleichsgesetz beraten

Innenminister Caffier: Finanzverteilung wird gerechter und zukunftsfähiger

ID: 2196309

(ots) - Das Kabinett hat sich heute in einer ersten
Beratung mit dem Gesetzentwurf des Ministeriums für Inneres und
Europa zur Neufassung des Finanzausgleichsgesetzes
Mecklenburg-Vorpommern (FAG M-V) befasst. Mit ihm wird die
Finanzverteilung sowohl zwischen Land und Kommunen als auch innerhalb
der kommunalen Ebene nachhaltig neu geregelt und der kommunale
Finanzausgleich bedarfsgerechter ausgestaltet, um so der
unterschiedlichen Gemeindestruktur und der Ungleichheit im Land
zwischen großen Städten mit übergemeindlichen Aufgaben, kleineren
Städten und Gemeinden in wirtschaftlich prosperierenden Regionen und
Gemeinden in ländlichen Regionen besser gerecht zu werden.

Innenminister Lorenz Caffier: "Das neue Finanzausgleichssystem
wird besser zu unserer kommunalen Gebietsstruktur passen. Wir werden
den bestehenden großen Ungleichheiten in der kommunalen Familie im
Hinblick auf die Wirtschafts- und Steuerkraft durch eine andere
Verteilung der Finanzmittel besser berücksichtigen können. Dies führt
natürlich auch dazu, dass steuerstarke Kommunen etwas mehr als bisher
an steuerschwache Kommunen abgeben müssen. Die Menschen im Land
sollen in ihrer Stadt oder in ihrem Dorf möglichst gleichwertige
Leistungen von ihrer Kommune in Anspruch nehmen können. Insgesamt
schaffen wir mit dem neuen Finanzausgleichsgesetz insbesondere für
den ländlichen Raum ganz neue Gestaltungsspielräume durch die
Einführung einer Infrastrukturpauschale. Das Land unterstützt so die
Kommunen bei der Behebung ihrer Investitionsdefizite. Darüber hinaus
steht für das Land ein nachhaltiges Entschuldungsprogramm im
Vordergrund.

Trotz der von kommunaler Seite kritisierten Änderung der
kommunalen Beteiligungsquote werden die Kommunen aufgrund einer
veränderten Finanzpolitik des Landes in den Jahren 2020 und 2021
insgesamt 85 Millionen Euro mehr zur Verfügung haben, als nach den




ersten Gesprächen zwischen Landesregierung und Vertretern der
kommunalen Landesverbände im Frühjahr, vor den Kommunalwahlen,
zugesagt.

Insgesamt wird die Gesamtfinanzausstattung der Kommunen im Jahr
2020 aufgrund des Steuerwachstums von Land und Kommunen sowie der
Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen im Vergleich zum Jahr
2018 voraussichtlich um rund 314,5 Millionen Euro steigen, im
Vergleich zum laufenden Jahr 2019 um 298,6 Millionen Euro."

Das bestehende Schlüsselzuweisungssystem wird auf ein
Zwei-Ebenen-Modell umgestellt, bei dem die Finanzzuweisungen nach
Gemeindeaufgaben und Kreisaufgaben unterteilt werden. Bei der
Verteilung der Finanzmittel für die Gemeinden wird die Einwohnerzahl,
die Steuerkraft der Gemeinden, die besondere Belastungen der Zentren,
die Anzahl der Kinder und die Belastung durch einen
überdurchschnittlichen Bevölkerungsrückgang berücksichtigt. Bei der
Kreisebene werden die aufgrund hoher Sozialausgaben entstehenden
Finanzbedarfe besser austariert.

Ein weiteres Ziel der Novelle ist die Stärkung der
Eigenfinanzierungskraft der Kommunen, um so mehr Investitionen vor
Ort zu ermöglichen - in die Kita, in die Schule oder in die
Feuerwehr. Dazu fließt deutlich mehr Geld in die kommunalen
Haushalte. Damit die Kreise, Städte und Gemeinden verstärkt in ihre
Infrastruktur investieren können, unterstützt das Land die kommunale
Ebene durch eine Infrastrukturpauschale. Dazu stellt das Land
dauerhaft 60 Mio. Euro zusätzlich bereit, für den Zeitraum 2020 bis
2022 sogar 100 Mio. Euro. Jede Kommune erhält dadurch, unabhängig von
ihrer jeweiligen Haushaltssituation, Mittel für wichtige
Investitionen. Zusätzlich zu den Finanzausgleichsleistungen wird die
nachhaltige Entschuldung der Kommunen fortgesetzt. Deshalb wird es
auch besondere Hilfen für finanzschwache Kommunen zum Abbau ihrer
Altschulden geben. Die "Ärmsten der Armen", die mehrere Jahre den
jahresbezogenen Haushaltsausgleich nicht erreicht haben, werden zudem
durch Sonderzuweisungen unterstützt.

Der Gesetzentwurf geht nun in die Verbandsanhörung, bevor das
Kabinett sich ein zweites Mal im Oktober damit befassen wird.




Rückfragen bitte an:

Ministerium für Inneres und Europa Mecklenburg-Vorpommern
Dörte Lembke
Telefon: 0385/588-2008
E-Mail: Doerte.Lembke(at)im.mv-regierung.de
http://www.regierung-mv.de

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Datum: 27.08.2019 - 14:57 Uhr
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