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Mit Drohne belästigt - Wer führte die Drohne in Düdelsheim?

ID: 2196636

(ots) - Büdingen: In der Marktstraße in Düdelsheim trieb
in den letzten Tagen mehrfach ein Unbekannter mit einer Drohne sein
Unwesen. Am Dienstag, den 13. August, gegen 19.30 Uhr bemerkte eine
Anwohnerin zum ersten Mal das unbemannte Flugobjekt, dessen Führer
sie offenbar bei der Gartenarbeit beobachtete. Mit Gesten machte sie
deutlich, dass sie mit der Beobachtung, die etwa 10 Minuten
andauerte, nicht einverstanden ist, woraufhin die Drohne abdrehte. Am
Samstag, dem 24. August, gegen 22.15 Uhr, flog die Drohne erneut über
dem Grundstück der Anwohnerin. Mit eingeschaltetem Licht beobachtet
der Führer die Frau auf ihrer Terrasse in einem eigentlich
sichtgeschützten Bereich. Wieder erst auf entsprechende Gesten hin
flog die Drohne davon. Die Anwohnerin fühlt sich verständlicherweise
durch die Drohe gestört und erstattete Anzeige. Die Polizei in
Büdingen, Tel. 06042-9648-0, ermittelt wegen der Verletzung des
höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, einer
Straftat nach dem Paragraph 201a des Strafgesetzbuches.

Der Betrieb einer Drohne oder eines Modellflugzeugs mit einem
Gewicht von mehr als 0,25 Kilogramm über Wohngrundstücken ist
verboten. Das Gleiche gilt, wenn das Flugobjekt (unabhängig von
seinem Gewicht) in der Lage ist, optische, akustische oder
Funksignale zu empfangen, zu übertragen oder aufzuzeichnen. Wer mehr
zu den rechtlichen Regelungen rund um das Führen einer Drohne
erfahren möchte, dem seien die Internetseite des Bundesministerium
für Verkehr und digitale Infrastruktur empfohlen, auf denen sich auch
ein übersichtlicher Flyer zum Thema findet: https://www.bmvi.de/Share
dDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.html

Wer sich selbst am Betrieb einer Drohne durch einen anderen stört,
der sollte die Polizei verständigen und sich selbst so gut wie




möglich einprägen, wie die Drohne aussieht. Die Farbe, die Anzahl der
Rotoren und besondere Merkmale sind dabei besonders wichtig. Auch
wenn der Führer der Drohne weit entfernt stehen könnte, lohnt es sich
zudem zu schauen wohin die Drohne fliegt.

Sylvia Frech, Pressesprecherin




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Polizeipräsidium Mittelhessen
Polizeidirektion Wetterau
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
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