Mainz - Altstadt, E-Scooter ohne Versicherungsschutz unterwegs - Straftat
(ots) - Der Fahrer eines E-Scooters muss mit einem
Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das
Pflichtversicherungsgesetz rechnen. Der 35 jährige Mainzer ist am
Mittwochnachmittag in der Binger Straße, einer Radstreife der Mainzer
Polizei aufgefallen, weil an seinem eigenen E-Scooter kein
Versicherungskennzeichen angebracht war. Auch erforderliche
Versicherungsunterlagen konnte er nicht vorlegen. E-Scooter gelten
als Kraftfahrzeuge und unterliegen einer Versicherungspflicht. Wer
einen E-Scooter ohne Haftpflichtversicherung betreibt kann durch die
Gerichte mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe bestraft
werden. Der Mainzer klappte seinen Roller nach der Kontrolle zusammen
und trug ihn weiter.
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Datum: 28.08.2019 - 10:55 Uhr
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