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Bankangestellter erlangt bis zu 80 000 Euro von Kundin

ID: 219677

(ots) - Ein 33-jähriger Bankangestellter hat offenbar
seit Mai dieses Jahres von einer 86-jährigen Kundin bis zu 80 000
Euro erlangt, nachdem er sich ihr Vertrauen erschlichen und ihr Konto
- unter einem Vorwand - zu einer anderen Filiale verlagert hatte.

Bisherigen Erkenntnissen zufolge hatte der Tatverdächtige, der als
Mitarbeiter in einer Bank (Hannover-Linden) angestellt ist, die
nunmehr Geschädigte (Kundin in dieser Bank) ohne vorherige
Vereinbarung und ohne Wunsch der Seniorin zu Hause aufgesucht und
seine Hilfe bei der Betreuung ihrer Bankangelegenheiten angeboten.
Offenbar aufgrund ihres hohen Alters soll es dem 33-Jährigen dann
nach und nach gelungen sein, dass Vertrauen der Seniorin zu erlangen,
sodass sie bereit war, dem Angestellten vollends Kontovollmacht zu
erteilen. In diesem Zusammenhang soll er dann das in "seiner" Bank
bestehende Konto der 86-Jährigen unter einem Vorwand zu einer anderen
Institution verlagert und sich dort als Bevollmächtigter eintragen
lassen haben. So soll er dann an mehrere zehntausend Euro der Frau
gekommen sein. Die tatsächliche Schadenshöhe steht derzeit noch nicht
fest - wird jedoch auf bis zu 80 000 Euro geschätzt. Bei dem Versuch,
am vergangenen Montag erneut mehr als 19 000 Euro abzuheben, wurde
ein 43-jähriger Filialmitarbeiter auf das Vorgehen des Verdächtigen
aufmerksam. Auf Nachfrage, warum er eine Vollmacht für das Konto der
alten Dame habe, soll sich der 33-Jährige als Neffe der
Kontoinhaberin ausgegeben haben. Daraufhin wurde der 43-Jährige
misstrauisch, verweigerte die Auszahlung des Geldes und informierte
die Polizei. Beamte der Inspektion West suchten deshalb zunächst die
Bank und danach die Wohnung der Geschädigten auf. Hier trafen sie
sowohl auf die Frau als auch auf den zwischenzeitlich aus der Bank
geflüchteten 33-Jährigen. Nach Vorhalt und zum Vorwurf des




Betrugsverdachtes befragt, gab der Verdächtige den Polizisten
gegenüber an, der Seniorin bei der Abwicklung ihrer
Geldangelegenheiten "unter die Arme greifen zu wollen". In diesem
Zusammenhang habe er auch -aus Geldnöten heraus- mit ihr
handschriftlich einen zinslosen Kreditvertrag über 80 000 Euro zu
seinen Gunsten abgeschlossen, indem aber auch die Rückgabe des Geldes
vereinbart wurde. Den Verbleib des bis dato erlangten Geldes der
Seniorin, welches er seinen Angaben zufolge mit ihrem Einverständnis
abgehoben habe, wollte/konnte er nicht plausibel erklären. Ebenso
wenig konnte er glaubhaft sagen, warum er sich in der "neuen" Bank
als Neffe der 86-Jährigen ausgegeben hatte. Die gebrechlich wirkende
Seniorin selbst räumte den Beamten gegenüber ein, keinen Überblick
mehr über ihre finanzielle Situation zu haben, da dieses vollständig
der Beschuldigte übernommen habe. Der von ihm genannte Vertrag sei
ihr so nicht geläufig. Die Ermittlungen dauern an. /zz, ste




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Polizeidirektion Hannover
Christine Zeitz
Telefon: 0511/109 1043
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Datum: 01.07.2010 - 15:39 Uhr
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