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Bundespolizei nimmt Gesuchte in Konstanz und Friedrichshafen fest

ID: 2196776

(ots) - Im Rahmen der
Binnengrenzfahndung überprüften gestern Abend Bundespolizisten im
Bahnhof Singen einen 22-jährigen Mann. Dabei wurde festgestellt, dass
gegen den deutschen Staatsangehörigen im polizeilichen
Fahndungssystem ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft
Konstanz vorlag. Hintergrund war eine rechtskräftige Verurteilung
wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Der Verurteilte
hatte die daraus resultierende Geldstrafe bisher nicht bezahlt. Daher
erließ die Staatsanwaltschaft schließlich Vollstreckungshaftbefehl.
Auch nach seiner Festnahme gestern zahlte der Mann die geforderte
Geldstrafe in Höhe von 300 EUR nicht. Er wurde daher zum Zwecke der
Verbüßung einer 20-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe in eine
Justizvollzugsanstalt gebracht.

Kurz nach Mitternacht gelang dann Bundespolizisten im Stadtbahnhof
Friedrichshafen die Festnahme eines ebenfalls gesuchten Mannes. Auch
hier war es die Staatsanwaltschaft Konstanz, die den 57-jährigen
Reisenden mit Vollstreckungshaftbefehl suchte. Dem Haftbefehl lag
eine rechtskräftige Verurteilung wegen Diebstahls vor. Auch in diesem
Fall zahlte der deutsche Staatsangehörige die geforderte Geldstrafe
in Höhe von 190 EUR auch nach seiner gestrigen Festnahme nicht. Er
wurde daher zum Zwecke der Verbüßung einer 19-tägigen
Ersatzfreiheitsstrafe ebenfalls in eine Justizvollzugsanstalt
gebracht.

Werle




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konrad-Zuse-Str. 6
78467 Konstanz
Telefon: 07531 1288 - 104 (zentral: -0)
Mobil: 0175 901 8776
Fax: 07531 1288 - 199
E-Mail: bpoli.konstanz.oea(at)polizei.bund.de
E-Mail: bpoli.konstanz(at)polizei.bund.de

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Datum: 28.08.2019 - 11:38 Uhr
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Konstanz/ Friedrichshafen



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