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Einbruch nach Steinwurf/

Streit nach Schüssen mit Gaspistole

ID: 2196827

(ots) - Weil kurz vor Mitternacht Steine gegen ihre
Fensterscheibe flogen, machten sich zwei Nachbarn am Mittwoch Unter
dem Ufer auf die Suche nach dem Urheber. Als der eine Hausherr kurz
nach Mitternacht zurückkehrte, bemerkte er, dass in der Zwischenzeit
jemand in seiner Wohnung gewesen sein muss. Es fehlten ein älteres
Laptop der Marke Toshiba, eine Spiegelreflexkamera (Canon EOS 400D)
und ein Portemonnaie mit Bargeld.

Nach Schießübungen mit einer Gaspistole auf einem abgelegenen
Waldweg im Iserlohner Ortsteil Rombrock ist es zu einem handfesten
Streit mit Zeugen gekommen. Ein 42-jähriger Iserlohner wollte
gemeinsam mit seinen Söhnen und deren Freund eine geerbte Gaspistole
ausprobieren. Sie feuerten auf dem parallel zur Sümmerner Straße
verlaufenden Waldweg einige Schüsse ab. Damit machten sie vier
Bewohner eines benachbarten Hauses auf sich aufmerksam. Ein
52-jähriger Iserlohner griff durch: Er riss dem Pistolenschützen die
PTB-Waffe aus der Hand, teilte Schläge aus und rang ihn zu Boden.
Auch ein Sohn des Schützen bekam Schläge ab. Sein Handy ging zu Bruch
und eine Umhängetasche wurde beschädigt. Gemeinsam warteten sie auf
die Polizei. Die stellte die Waffe sicher und schrieb mehrere
Anzeigen: wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den
42-Jährigen. Der erstattete seinerseits Anzeige wegen
Körperverletzung und Sachbeschädigung gegen den 52-Jährigen. Alle
Beteiligten haben die deutsche Staatsangehörigkeit. Grundsätzlich
sind nur der Erwerb und der Besitz von Gas- und Schreckschusswaffen
mit PTB-Kennzeichnung ab dem 18. Lebensjahr erlaubnisfrei. Die
Nutzung unterliegt strengen Regeln. Bereits zum Mitführen einer
geladenen PTB-Waffe braucht der Träger einen Kleinen Waffenschein.
Diese Erlaubnis gilt jedoch nicht bei öffentlichen Veranstaltungen.
Tatsächlich schießen dürfen Besitzer von PTB-Waffen nur in




ausgewiesenen Schießstätten oder auf befriedeten (also baulich
abgegrenzten) Grundstücken. Eine wichtige Voraussetzung: Es muss
gewährleistet sein, dass kein Geschoss das Gelände verlassen kann.
Das insbesondere bei türkischen Hochzeiten beliebte "Knallen"
verstößt gegen Waffengesetze, ebenso der Einsatz zur Silvesterfeier.
Jeder Verstoß muss allerdings individuell geprüft werden. Auch
Gaspistolen mit PTB-Zulassung können, gegen Personen gerichtet,
schwere Verletzungen verursachen. Hinzu kommt die Gefahr einer
Verwechslung: PTB-Waffen lassen sich auf die Ferne meist nicht
unterscheiden von "echten" Schusswaffen. Wer also eine Anschaffung
einer PTB-Waffe plant, sollte sich vorher genau über die gesetzlichen
Rahmenbedingungen informieren.

Unbekannte haben in der Nacht zum Dienstag versucht, in ein
Matratzen-Geschäft an der Hans-Böckler-Straße einzubrechen. Am Morgen
bemerkten die Inhaber die Hebelspuren an der Eingangstür. Die Polizei
bittet um Hinweise unter Tel. 91990.




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis
Pressestelle Polizei Märkischer Kreis
Telefon: +49 (02371) 9199-1220 bis -1222
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Datum: 28.08.2019 - 12:05 Uhr
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