Zoll prüft Shisha-Bars in Eschweiler
85 kg unversteuerter Wasserpfeifentabak sichergestellt
(ots) -
Im Rahmen einer gemeinsamen Kontrolle mit der Stadt Eschweiler
prüften Beamte des Hauptzollamtes Aachen in der vergangenen Woche
zwei Shisha-Bars in Eschweiler. Insgesamt stellten die Zöllner 85 kg
unversteuerten Wasserpfeifentabak sicher. Sowohl verschlossene als
auch geöffnete Tabakbehältnisse trugen keine Steuerbanderole. Gegen
die Betreiber der beiden Shisha-Bars sowie einen Angestellten
leiteten die Zollbeamten Strafverfahren wegen des Verdachts der
Steuerhinterziehung ein. Die zu zahlende Tabaksteuer beläuft sich auf
mindestens 7.900 EUR. Zudem müssen die Beschuldigten mit
empfindlichen Geldstrafen bzw. Bußgeldern rechnen.
Zusatzinfo:
Wasserpfeifentabak darf nur zum Verkauf angeboten werden, wenn er in
Deutschland ordnungsgemäß versteuert worden ist. Der Nachweis wird
durch ein an der Verpackung angebrachtes Steuerzeichen (sog.
Steuer-banderole) erbracht. Tabakwaren dürfen nur in geschlossenen,
verbrauchsfertigen Kleinverkaufspackungen in den Handel gelangen. Der
portionsweise Verkauf, z.B. zum Rauchen einer Wasserpfeife in einer
Shisha-Bar, ist verboten. Das Nachbefeuchten von Wasserpfeifentabak,
z.B. durch Hinzufügen von Glycerin, Melasse oder Aromen ist ohne
Genehmigung des zuständigen Hauptzollamtes eine unzulässige
Herstellungshandlung, da damit ein neuer Steuergegenstand hergestellt
wird. Für dieses neue Produkt entsteht die Tabaksteuer - auch wenn
bei der Herstellung versteuerter Tabak verwendet wird.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Aachen
Pressesprecherin
Elke Willsch
Telefon: 0241-94325-1630
E-Mail: presse.hza-aachen(at)zoll.bund.de
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Datum: 28.08.2019 - 12:30 Uhr
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