Bundespolizei - Mann führte geladene Waffe und Drogen mit sich
(ots) - Am 29. August 2019 gegen 00.40 Uhr stellten
Bundespolizisten im Hauptbahnhof Kaiserslautern bei einer Kontrolle
eines jungen Mannes eine griffbereite CO2 Schusswaffe sowie ca. 109 g
Marihuana fest. Außerdem führte der Mann eine Anzahl von
verschreibungspflichtigen Medikamenten mit sich. Der Mann war den
Polizisten aufgefallen, da er einen benommenen Eindruck machte. Er
gab an, im Zug eingeschlafen zu sein und die Haltestelle verpasst zu
haben. Bei der Kontrolle fragten die Beamten den Mann ob er
gefährliche Gegenstände bei sich trägt. Daraufhin händigte er den
Beamten eine geladene CO2 Schusswaffe aus. Diese war griffbereit in
einer Bauchtasche verstaut. Auf der Wache bei der anschließenden
Durchsuchung wurden zwei weitere geladene Magazine, lose Metallkugeln
und fünf CO2 Kartuschen festgestellt. In seinem Rucksack führte der
Mann ca. 109 Gramm Marihuana und weitere verschreibungspflichtige
Medikament in Plastikbeuteln mit. Den Mann erwarten jetzt
Strafanzeigen wegen des Verstoßes gegen das Waffen- und
Betäubungsmittelgesetzes.
Rückfragen bitte an:
Patrick Lankeit
Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern | Öffentlichkeitsarbeit
Bahnhofstraße 22 | 67655 Kaiserslautern
Telefon: 0631-34073-1006 | Fax 0631-34073-1199
http://www.bundespolizei.de
Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern, übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.08.2019 - 14:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2197724
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BPOL-KL
Stadt:
Kaiserslautern
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Bundespolizei - Mann führte geladene Waffe und Drogen mit sich"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bundespolizeiinspektion Kaiserslautern (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).