Freizeitkapitän unter Alkoholeinfluß gestoppt
(ots) - Am vorgestrigen Abend stellte die
Wasserschutzpolizei Gernsheim während einer Sportbootkontrolle im
Erfelder Altrhein Alkoholgeruch bei allen Bootsinsassen fest. Bei dem
verantwortlichen Bootsführer wurde ein freiwilliger Atemalkoholtest
durchgeführt und dieser ergab einen Wert von 1,33 Promille. Die
Weiterfahrt wurde untersagt und eine Blutentnahme mußte angeordnet
werden. Dem Bootsführer droht eine Strafanzeige wegen Führen eines
Bootes unter Alkoholeinfluß.
In diesem Zusammenhang weist die Hessische Wasserschutzpolizei
insbesondere an den heißen Tagen auf folgendes hin: Das Führen eines
Bootes unter dem Einfluß von Alkohol oder sonstigen berauschenden
Mitteln führt zu großen Gefahren für die Besatzung und andere
Verkehrsteilnehmer. Ab einem Wert von 0,5 Promille droht eine
Ordnungswidrigkeit, ab einem Wert von 1,1 Promille wird eine absolute
Fahruntüchtigkeit angenommen und ein Strafverfahren ist die Folge;
bei hinzukommenden Ausfallerscheinungen (z.B. durch Unfall oder
unsicheres, gefährliches Fahren) genügt schon ein Wert von mehr als
0,3 Promille. Bei Hinweisen auf eine Alkoholsucht kann sogar der
Sportbootführerschein oder das Bootspatent durch die Behörde
eingezogen werden.
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Datum: 30.08.2019 - 08:31 Uhr
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