Polizei warnt: Betrüger ködern für Geldwäsche in Online-Plattformen mit Jobangeboten; immer mehr Fälle in Nordhessen
(ots) - Die Polizei warnt vor einer kriminellen Masche, die
derzeit auch in Nordhessen verstärkt auftritt: International
operierende Betrügerbanden ködern Jobsuchende auf Online-Plattformen,
beispielsweise bekannte Kleinanzeigenmärkte, mit der Aussicht auf
einen lukrativen Nebenverdienst mit einem Heimarbeitsplatz. Letztlich
ist ihr Ziel aber, über Konten, die von dem Geköderten eröffnet
werden müssen, Geld ins Ausland zu transferieren. Wer ein solches
Angebot annimmt kann zum Finanzagenten für Betrüger werden und sich
selbst strafbar machen.
Wie die Ermittler des Zentralkommissariats 50 des
Polizeipräsidiums Nordhessen, die für Internetkriminalität und
derartige Delikte zuständig sind, berichten, läuft die Masche in der
Regel wie folgt ab: Ein Interessent meldet sich auf die von den
Betrügern geschaltete Anzeige und wird dann aufgefordert, zur
Erfüllung des Arbeitsvertrages ein Konto bei einer Direktbank
einzurichten. Hierzu wird ihm das Video-Identverfahren empfohlen.
Nach Einrichten des Kontos werden von den Tätern Geldbeträge auf das
Konto transferiert, die das Opfer auf verschiedenen Wegen weiter zu
transferieren hat. Der Transfer auf ausländische Konten wird oftmals
via Western Union oder via Bitcoin gefordert. Wie sich später
herausstellt, stammen die Beträge aus unterschiedlichen Betrugstaten.
Die Täter sind sogar so dreist und verlangen in Einzelfällen die
Übermittlung der Zugangsdaten zum zuvor eingerichteten Konto, so dass
sie die Überweisungen selbst veranlassen können.
Masche auch mit Suche nach Produkttestern
Eine andere Methode ist das Anwerben als sogenannter
Produkttester. Es soll dann zum Beispiel der Service von Onlinebanken
getestet werden und zu diesem Zweck die Anlage eines Onlinekontos
erfolgen. Zugriff auf dieses Konto haben später ebenfalls nur die
Täter, die das Konto für ihre betrügerischen Handlungen nutzen.
Die Polizei warnt dringend dieser Masche und derartigen
Aktivitäten. Die Ermittler weisen zudem auf die Strafbarkeit der
Geldwäsche nach § 261 Abs. 5 Strafgesetzbuch (StGB) hin, wonach
derartige Finanzagententätigkeiten auch strafbar sind, wenn sie
leichtfertig begangen werden. Sofern bereits ein Konto eingerichtet
wurde, empfiehlt die Polizei, sich umgehend mit der Bank in
Verbindung zu setzen.
Matthias Mänz Pressesprecher Tel. 0561 - 910 1020
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Datum: 30.08.2019 - 11:15 Uhr
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