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Bundespolizei nimmt Schleuser vorläufig fest - im Schleuserfahrzeug 5 Personen ohne ausreichende Ausweispapiere

ID: 2198350

(ots) - Am Donnerstag hat die Bundespolizei am Rastplatz
Königsberg, an der BAB 44, ein Schleuserfahrzeug aus dem Verkehr
gezogen. Ein 31-Jähriger hatte mit seinem Fahrzeug 5 Personen
verholfen, ohne ausreichende Ausweispapiere nach Deutschland
einzureisen. Darunter war eine Person, die erst vor ein paar Tagen
nach Frankreich abgeschoben wurde. Sie hatte eine aktuelle
Einreisesperre für Deutschland vorliegen. Sie wurde festgenommen und
in amtlichen Gewahrsam verbracht. Sie soll nach Frankreich
rückgeführt werden. Eine weitere Person hatte sich mit einem total
gefälschten italienischen Fremdenausweis bei den Beamten ausgewiesen.
Zudem legte er eine italienische Aufenthaltsbescheinigung vor, die
nicht seiner Person entsprach. Der gefälschte Ausweis wurde
beschlagnahmt. Sie wurde nach Stellung eines Schutzersuchens an das
zuständige Jugendamt weitergeleitet. Eine Person befand sich in einem
laufenden Asylverfahren und legte zudem noch eine französische
Asylbescheinigung vor. Hier muss noch geprüft werden, ob er in zwei
Ländern Sozialleistungen bezogen hat. Sie wurde mit einer
Aufforderung sich beim Ausländeramt in Düsseldorf zu melden, wieder
auf freien Fuß gesetzt. Der 31-Jährige Schleuser legte den Beamten
eine Duldung vor, die nicht für die Ausreise und anschließenden
Einreise ausreichte. Er wurde wegen der verschiedenen
ausländerrechtlichen Verstöße beanzeigt und es wurde eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 400,- Euro erhoben. Im Anschluss
wurde er mit einer Aufforderung sich beim zuständigen Ausländeramt zu
melden, wieder auf freien Fuß gesetzt.

Die Bundespolizei konnte diese Woche noch zwei Personen
festnehmen. Sie hatten Ladendiebstähle in einer Drogeriefiliale am
Hauptbahnhof in Aachen begangen und waren bereits polizeilich
bekannt. Einer von ihnen hatte zudem noch bei Tatausübung ein




Scheckkartenmesser bei sich. Sie wurden beide im beschleunigten
Verfahren beim Amtsgericht vorgeführt.

Der zuständige Richter verurteilte den einen zu einer 6-monatigen
Haftstrafe auf Bewährung, der andere hatte noch kleinere Mengen an
Betäubungsmittel mit sich geführt. Er wurde zu einer Geldstrafe von
600,- Euro verurteilt.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHK Bernd Küppers

Telefon: +49 (0)241 56837 0
E-Mail: presse.ac(at)polizei.bund.de

Twitter: (at)BPOL_NRW
www.bundespolizei.de

Bahnhofplatz 3
52064 Aachen

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.

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Datum: 30.08.2019 - 12:06 Uhr
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