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(GP) Geislingen - andere Sicht der Dinge / 46-Jähriger teilt anlässlich einer Verkehrskontrolle in der Nacht zum Samstag nicht die Rechtsauffassung der Polizei.

ID: 2198796

(ots) - Wenig einsichtig zeigte sich in der Nacht zum Samstag
ein Rollerfahrer in Geislingen. Der 46-Jährige wurde mit seinem
Motorroller kurz vor 23 Uhr in der Schillerstraße zu einer
Verkehrskontrolle angehalten.

Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann aktuell in Deutschland
kein Fahrzeug fahren darf. Der Mann erklärte den Polizeibeamten, dass
er derzeit in einer Fahrschule angemeldet ist, um die erforderliche
Fahrerlaubnis für den Roller zu erlangen. Nach bestandener Prüfung
wollte er dann seinen Führerschein für die heutige Fahrt
"nachreichen". Dem Mann wurde die Weiterfahrt untersagt, er sieht nun
einer Strafanzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis entgegen. Der
46-Jährige schenkte offenbar den Aussagen der Polizisten keinen
Glauben und kündigte an, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu
lassen.

+++ Polizeipräsidium Ulm, Polizeiführer vom Dienst (Uwe Häckel)
1644678 Email: ulm.pp.fest.flz(at)polizei.bwl.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
Telefon: 0731 188-0
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
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Datum: 31.08.2019 - 09:23 Uhr
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