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Doppelehe führt zwangsläufig ins Gefängnis

Bundespolizei vollstreckt am Flughafen Düsseldorf Haftbefehl

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(ots) - Nachdem der Flug aus Bangkok am Flughafen
Düsseldorf gelandete war, übergaben die Reisenden ihre Reisedokumente
zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle der Bundespolizei. Bei einem
69-jährigen deutschen Staatsbürger stellten die Bundespolizisten
fest, dass er mittels Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben war.
Der in Viersen lebende ältere Herr wurde von der Staatsanwaltschaft
Mönchengladbach gesucht, weil er sich der ergangenen
Strafantrittsladung nicht gestellt hatte. Vom Amtsgericht Viersen war
er bereits im Juni 2005 wegen Doppelehe zu einer Geldstrafe von
1.470.- EURO, ersatzweise 49 Tagen Haft, verurteilt worden. Da er die
Geldstrafe nicht gezahlt und auch nicht die Haftstrafe angetreten
hatte, war er jetzt mittels Haftbefehl zur Festnahme ausgeschrieben.
Da er die Geldstrafe immer noch nicht bezahlen konnte, wurde er in
die JVA Düsseldorf eingeliefert, wo er jetzt die
Ersatzfreiheitsstrafe verbüßen muss.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Flughafen Düsseldorf
Jörg Bittner
Telefon: 0211 9518 107 o. Mobil: 0171 305 4779
E-Mail: joerg.bittner(at)polizei.bund.de

Postfach 30 04 42
40404 Düsseldorf

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.




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Datum: 02.07.2010 - 12:15 Uhr
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