Begleitung von Großraum- und Schwertransporten (GST) durch die Polizei
(ots) -
Seit dem 01.09.2019 können in Bremerhaven Schwertransporte, die
aufgrund ihrer Abmessungen und Gewichte bisher nur durch die Polizei
begleitet werden durften, nun auch durch private Firmen begleitet
werden. Die Polizei übergibt dabei hoheitliche Aufgaben an die
Gewerbetreibenden, die sich dafür qualifiziert haben.
Voraussetzungen dafür sind z.B.:
-theoretisch und praktisch geschulte Fahrer, die auf den Strecken
eingewiesen wurden -die Fahrer müssen durch die
Straßenverkehrsbehörde zum Verwaltungshelfer ernannt sein -
Begleitfahrzeuge der neuesten Generation (BF 4) -Gültige Erlaubnisse
Das Straßenbild wird sich während der Begleitung von GST deutlich
verändern, da sich immer mehrere Begleitfahrzeuge in der Nähe des
Schwertransportes befinden werden, um eine sichere Fahrt zu
gewährleisten. Dabei müssen die Begleitfahrzeuge bestimmte Positionen
einnehmen, die in der Genehmigung vorgeschrieben sind. Die Fahrer
dürfen in Bremerhaven keine eigenen Ermessensentscheidungen treffen.
Autofahrer müssen die von den Begleitfahrzeugen gesetzten
Verkehrszeichen befolgen. Die Beschulungen der Fahrer und deren
Einweisung in die Strecken erfolgten in den vergangenen Wochen durch
die Mitarbeiter der Verkehrsdienste. Die Ernennungen zum
Verwaltungshelfer durch die Straßenverkehrsbehörde Bremerhaven stehen
noch aus, können aber jederzeit durchgeführt werden. Da noch
überwiegend ältere Erlaubnisse im Umlauf sind, die eine
Polizeibegleitung beinhalten, wird es voraussichtlich bis zu drei
Monate dauern, bis die Umstellung auf Verwaltungshelfer vollzogen
ist.
"Es wird mit einem spürbaren Rückgang der Transportbegleitungen
durch die Polizei gerechnet" erklärte der Leiter Verkehrsdienste,
Mario Reichow. Der Erste Hauptkommissar rechnet mit einer spürbaren
Entlastung seiner Beamten in diesem Bereich von über 70%. In den
vergangenen Jahren musste die OPB jährlich zwischen 3.000 und 4.000
Schwertransporte in Bremerhaven begleiten Die Polizeibegleitung
bleibt weiterhin erforderlich, wenn von den für die private
Begleitung vorgesehenen Strecken abgewichen wird. Diese
Verfahrensweise gilt vorerst während der Bauzeit des Hafentunnels.
Mit der Fertigstellung werden die Parameter angepasst.
Rückfragen bitte an:
Polizei Bremerhaven
Ralf Spörhase
Telefon: 0471/ 953 - 1403
E-Mail: r.spoerhase(at)polizei.bremerhaven.de
https://www.polizei.bremerhaven.de/
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Datum: 02.09.2019 - 13:07 Uhr
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