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Trickdiebe geben sich als Teppichhändler aus

ID: 2199845

(ots) - Telefonisch kündigte sich ein angeblich aus Hamburg
stammender Teppichhändler bei einer Seniorin aus Eitorf an, um ihr
ein günstiges Angebot für neue Teppiche zu unterbreiten. Die
Eitorferin ging auf das Angebot ein und am Mittwoch (28.08.2019)
erschienen zwei unbekannte Männer in ihrer Wohnung auf der
Denkmalstraße. Die beiden Tatverdächtigen Männer zeigten der
Geschädigten einige Teppiche, die sie in Gold bezahlt haben wollten.
Die Seniorin nahm Goldschmuck aus einem verschlossenen Schrank und
zeigte es den beiden angeblichen Teppichhändlern. Diese zeigten daran
kein Interesse und der Schmuck ging wieder zurück in den Schrank.
Anschließend ging die Eitorferin mit einem der Unbekannten in das
erste Obergeschoss, um dort aufgrund seiner Nachfrage einen Teppich
aus dem eigenen Besitz zu zeigen. Da es zu keinem Verkaufsabschluss
gekommen war, was offensichtlich auch nie beabsichtigt war, verließen
die beiden auf ein Alter von 30 bzw. 60-70 Jahren geschätzten Männer
das Haus. Er jetzt stellte die Seniorin fest, dass der eigentlich
verschlossene Schrank offen stand und der Goldschmuck im Wert von
mehreren tausend Euro fehlte. Vermutlich hatten die Täter die
Geschädigte derart beeinflusst, dass sie den Schrank nicht
ordnungsgemäß verschlossen hatte. Die Polizei fahndet nach zwei
Männern, die nach Angaben der Geschädigten aus der Region Persischer
Golf stammen. Die gepflegten Tatverdächtigen sind zwischen 170 und
180 cm groß und haben schwarze Haare. Für Trickdiebinnen und
Trickdiebe, die in Wohnungen aktiv werden, gibt es nur ein einziges
ernsthaftes Hindernis, das sie überwinden müssen, um zum Erfolg zu
kommen: die gesperrte oder geschlossene Wohnungstür! Tricktäter sind
erfinderisch und schauspielerisch begabt. So denken sie sich immer
neue Szenarien aus. Alle bekannten Täter-Arbeitsweisen lassen sich




jedoch auf drei Grundmuster zurückführen: -das Vortäuschen einer
Notlage, die scheinbar eine Hilfeleistung oder Unterstützung durch
das Opfer in der Wohnung erfordert. -das Vortäuschen einer
offiziellen Funktion, die den Täter vermeintlich zum Betreten der
Wohnung berechtigt. -das Vortäuschen einer persönlichen oder
geschäftlichen Beziehung zum Opfer, die eine Einladung zum Betreten
der Wohnung nahe legt. Machen Sie bei Fremden keine Angaben zu Ihren
Vermögensverhältnissen. Ziehen Sie ein Familienmitglied oder eine
Vertrauensperson hinzu. Bleiben Sie stets misstrauisch und rufen Sie
im Zweifelsfall die Polizei über den Polizeiruf 110. (Bi)




Rückfragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle

Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle(at)polizei-rhein-sieg.de

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Datum: 02.09.2019 - 13:00 Uhr
Sprache: Deutsch
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