Erfolgreiches Fahndungswochenende für die Bundespolizei
(ots) - Bundespolizei
Flughafen Hannover:
Im Zeitraum vom 30.08.2019 bis zum 31.08.2019 konnte die
Bundespolizei gleich sechs offene Fahndungsnotierungen vollstrecken.
1) Am 30.08.2019 wurde ein 31-jähriger rumänischer
Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen
Einreisekontrolle eines Fluges aus Bukarest ermittelt und
festgenommen. Er ist des Wohnungseinbruchsdiebstahls und
weiterer Diebstahlshandlungen verdächtig. Der Angeklagte
erschien trotz Ladung nicht zum Gerichtstermin. Aufgrund dessen
erließ die zuständige Justizbehörde einen
Untersuchungshaftbefehl. Zur Sicherung der
Haftrichtervorführung erfolgte die Einlieferung in das
Polizeigewahrsam Hannover.
2) Am 31.08.2019 konnte eine 28-jährige türkische Staatsangehörige
mit dem Flugziel Istanbul durch Zahlung von 119,- EUR
(inklusive Kosten) eine dreitägige Erzwingungshaft abwenden.
Nach begangener Ordnungswidrigkeit und Verurteilung zu einer
Geldbuße in Höhe von 80,-EUR , beglich sie diese nicht und
missachtete auch die Ladung zum Haftantritt.
3) Am 31.08.2019 trat ein 30-jähriger Deutscher seinen geplanten
Flug nach Istanbul nicht an, sondern wurde in die
Justizvollzugsanstalt Hannover eingeliefert. Der polizeilich
schon mehrfach in Erscheinung Getretene zahlte nach
Verurteilung wegen Bedrohung seine Geldstrafe in Höhe von
4.000,-EUR nicht. Aufgrund Mittellosigkeit erfolgt nunmehr die
Verbüßung einer 80-tägigen Ersatzfreiheitsstrafe.
4) Am 31.08.2019 erfolgte die Verhaftung eines 37-jährigen
tunesischen Fluggastes mit der Destination Istanbul. Nach der
begangener Straftat Betrug zahlte der die auferlegte Geldstrafe
in Höhe von 375,-EUR nicht vollständig und entzog sich im
weiteren Verlauf der Strafvollstreckung. Durch Zahlung von
122,-EUR (inklusive Kosten) konnte seine dreitägige
Restersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.
5) Der Bruder eines am 31.08.2019 Verhafteten 35-jährigen Serben
bewahrte den Betroffenen vor Antritt einer 50-tägigen
Ersatzfreiheitsstrafe. Der Fluggast wurde bei der
grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus NIS (Serbien)
ermittelt und verhaftet. Nach Verurteilung wegen Betrug in vier
Fällen zahlte er die Geldstrafe in Höhe von 500,-EUR nicht und
trat die Ersatzfreiheitsstrafe ebenfalls nicht an.
6) Ebenfalls am 31.08.2019 konnte ein Haftbefehl bei einem
37-jährigen serbischen Staatsangehörigen mit Flugziel NIS
(Serbien) vollstreckt werden. Nach versuchtem
gemeinschaftlichem Diebstahl konnte durch Zahlung der offenen
Geldstrafe in Höhe von 1.400,-EUR eine 70-tägige
Ersatzfreiheitsstrafe abgewendet werden.
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Frank Steigerwald
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Datum: 02.09.2019 - 13:49 Uhr
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