Festnahme mehrerer gesuchter Personen durch die Bundespolizei
(ots) - In den letzten Tagen nahmen Beamte der
Bundespolizeiinspektion Konstanz mehrere gesuchte Personen fest.
So wurde am vergangenen Freitag gegen 14 Uhr in Bietingen bei der
Überprüfung eines 29-jährigen Mannes nach dessen Einreise aus der
Schweiz festgestellt, dass gegen den Mann ein Haftbefehl zur
Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Rottweil vorlag.
Hintergrund war hier eine rechtskräftige Verurteilung des
Amtsgerichtes Spaichingen aus dem Jahr 2018 wegen Beihilfe zur
gefährlichen Körperverletzung. Die aus dem Strafbefehl resultierende
Geldstrafe in Höhe von 4.500.- EUR hatte der Schweizer bisher nicht
bezahlt, weshalb die Staatsanwaltschaft schließlich die Vollstreckung
der Ersatzfreiheitsstrafe von 90 Tagen anordnete. Der Reisende konnte
am Freitag nach seiner Festnahme die Vollstreckung abwenden, indem er
die geforderte Geldstrafe nun beglich. Er setzte im Anschluss seinen
Weg fort.
Gegen 18 Uhr wurde dann am Freitag am Emmishofer Tor in Konstanz
ein weiterer Vollstreckungshaftbefehl bei der Überprüfung eines
30-jährigen Italieners festgestellt. Hier suchte die
Staatsanwaltschaft Waldshut-Tiengen nach dem Mann. Nach Zahlung der
geforderten Gelstrafe in Höhe von 315.- EUR wegen Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz konnte der Mann weiterreisen.
Am Samstagabend überprüften Bundespolizisten in Konstanz auf dem
Döbele-Parkplatz Reisende in einem Fernreisebus aus der Schweiz. In
dem Bus saß ein 38-Jähriger, bei dessen Überprüfung ein
Vorführungshaftbefehl des Amtsgerichtes Hof festgestellt wurde. Dem
deutschen Staatsangehörigen wird ebenfalls ein Verstoß gegen das
Betäubungsmittelgesetz vorgeworfen. Er wurde nach seiner Festnahme
einem Haftrichter vorgeführt.
Am gestrigen Sonntag wurden dann bei der Überprüfung eines
44-jährigen Deutschen in Konstanz gleich zwei
Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Ravensburg
festgestellt. Hintergrund waren hier rechtskräftige Verurteilungen
wegen Trunkenheit im Verkehr und Verstoßes gegen das
Ordnungswidrigkeiten-Gesetz. Der Mann sollte insgesamt 4.220,- EUR
Gesamtgeldstrafe zahlen. Da er den geforderten Betrag nicht
entrichtete, wurde er zur Verbüßung einer 140-tägigen
Ersatzfreiheitsstrafe - nebst einem Tag Erzwingungshaft - in eine
Justizvollzuganstalt gebracht.
Werle
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Datum: 02.09.2019 - 16:00 Uhr
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