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190902-4-K/BAB/AC Autobahnpolizisten stoppen "rollende Bombe" auf A 44

ID: 2200270

(ots) - Am Samstagmittag (31. August) haben Beamte der
Autobahnpolizei Köln bei einer Verkehrskontrolle auf der A 44 nahe
der Anschlussstelle Lichtenbusch bei Aachen einen Volltreffer
gelandet: Nicht nur, dass der Fahrer (50) des aus Belgien kommenden
DAF-Sattelzugs keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte. Auf
seiner Ladefläche stellten die Spezialisten der Schwerlastgruppe
insgesamt 11.000 Liter Gefahrgut fest. Unversteuert, ungesichert, und
dilettantisch getarnt.

Gegen 11.30 Uhr hatten die Polizisten den Lkw auf den Rastplatz
Königsberg geleitet und sich an den Fahrer gewandt. Der 50-Jährige
behauptete prompt, "leer" zu sein. Als wirklich leer hingegen erwies
sich jedoch nur der Schacht für seine Fahrerkarte. Dem starken
Ölgeruch folgend, verlangten die Polizisten sodann Einblick auf die
Ladefläche. Scheinheilig öffnete der Verdächtige die hinteren Türen
und verwies auf dort stehende, offensichtlich leere
1000-Liter-Kunststoffcontainer in Gitterkäfigen (sogenannte IBC).

Nur widerwillig kam er der Aufforderung nach, die Seitenwand zu
öffnen. Und hier präsentierten sich den Beamten dann 11 mit Heizöl
randvoll beladene Container. Die Vorderen waren erkennbar undicht,
und unaufhörlich tropfte Öl von der Ladefläche. Da sich während der
Kontrolle Öllachen unter dem Auflieger bildeten, informierten die
Polizisten die Feuerwehr. Just in diesem Moment griff sich der
Ertappte ans Herz und begann schwer zu atmen. Folgerichtig wurde ein
Rettungswagen mitbestellt, in dem der 50-Jährige von der
Kontrollstelle in ein Krankenhaus gefahren wurde.

Da er zuvor hinsichtlich des verdeckt transportierten Heizöls
keinen Versteuerungsnachweis vorlegen konnte, zogen die Beamten die
Zollfahndung hinzu. Unumwunden stellte der Zoll das komplette
Fahrzeug sicher.

Wiederholt war der 50-Jährige in der Vergangenheit bereits wegen




Fahrens ohne Fahrerlaubnis belangt worden. Deshalb und wegen des
festgestellten Umweltdelikts muss er sich nun ebenso wie sein
deutscher Auftraggeber in Strafverfahren verantworten. Dazu kommen
weitere Anzeigen nach Gefahrgutrecht, unter anderem auch gegen den
Befüller in Belgien. Des Weiteren legten die Beamten
Ordnungswidrigkeitenanzeigen wegen Verstößen gegen die
Sozialvorschriften sowie wegen schwerwiegender technischer Mängel -
ebenfalls gegen den Fahrer und den Unternehmer - vor. (cg)




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Datum: 02.09.2019 - 17:25 Uhr
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