Erster E-Scooter Unfall im Kreis Olpe
(ots) -
Bereits am 29.08.2019 hat sich ein Verkehrsunfall unter
Beteiligung eines E-Scooters in der Straße "Zum langen Acker" in
Attendorn ereignet. Dabei erlitt die 27-jährige Fahrerin verschiedene
Verletzungen. Nach eigenen Angaben befuhr sie den Fahrradweg neben
der Straße "Zum langen Acker" in Richtung Benzstraße. Vermutlich
stürzte sie dann aufgrund eines Fahrfehlers. Sie konnte keine, wie
vorgeschrieben, Drosselung auf 20 km/h für den E-Scooter vorweisen.
Zudem trug sie keinen Schutzhelm. Ein Rettungswagen brachte sie in
ein Krankenhaus, dass sie aber nach ambulanter Behandlung wieder
verlassen konnte. Weitere Recherchen des Verkehrskommissariats
ergaben, dass ihr Roller, ein "SXT Ultimate Pro 7" keine
Betriebserlaubnis in Deutschland hat und somit nicht für die
Benutzung im öffentlichen Verkehrsraum zugelassen war. Weiterhin kann
dieses Modell nach Herstellerangaben eine Höchstgeschwindigkeit von
80 km/h erreichen - die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit für
E-Scooter beträgt jedoch 20 km/h. Zudem war kein
Versicherungskennzeichen angebracht, sodass der Roller ohne die
erforderliche Pflichtversicherung genutzt wurde. Daher schrieben die
Beamten eine entsprechende Anzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis,
Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz und einer Straftrat
gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz.
Für das Führen von E-Scootern gelten besondere Bestimmungen. Die
Polizei rät, sich vor der Nutzung mit den entsprechenden Hinweisen
und Voraussetzungen vertraut zu machen. E-Scooter sind
Elektrokleinstfahrzeuge (EKF) und damit Kraftfahrzeuge, für die eine
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h bis 20km/h gilt. Sie
müssen eine Vorder- und eine Hinterradbremse, eine Klingel und
Beleuchtung haben. Zudem müssen die Roller eine Allgemeine
Betriebserlaubnis (ABE) besitzen, um auf öffentlichen Wegen genutzt
zu werden. Ein Führerschein wird zwar nicht gebraucht, aber der
Fahrer muss mindestens 14 Jahre alt, der E-Scooter darf bauartbedingt
nicht schneller als 20 km/h fahren, benötigt ein
Versicherungskennzeichen sowie eine entsprechende
Haftpflichtversicherung inklusive selbstklebender
Versicherungsplakette. Zudem dürfen Gehwege, Busspuren und
Fußgängerzonen nicht befahren werden. Da es selbst bei Stürzen mit
geringer Geschwindigkeit zu schwersten Kopfverletzungen kommen kann,
ist es ratsam, aber keine Pflicht, einen Helm zu tragen. Zudem gelten
dieselben Promillegrenzen wie bei Autofahrern. Weitere Informationen
finden Interessierte hier: https://polizei.nrw/e-scooter
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Olpe
Pressestelle Kreispolizeibehörde Olpe
Telefon: 02761 9269 2200/-10
E-Mail: pressestelle.olpe(at)polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/olpe
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Datum: 04.09.2019 - 11:02 Uhr
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