Party mit Schüssen endet mit Polizeieinsatz
(ots) - Kassel-Niederzwehren:
Eine Party im Kasseler Stadtteil Niederzwehren, bei der mehrere
Schüsse aus einer Luftdruckwaffe abgegeben wurden, rief in der Nacht
zum heutigen Mittwoch ein großes Polizeiaufgebot auf den Plan und
endete schließlich mit der Festnahme von zwei Männern wegen Verstößen
gegen das Waffen- und gegen das Betäubungsmittelgesetz.
Kurz nach Mitternacht meldete sich ein besorgter Anwohner aus dem
Bereich Frankfurter Straße, nahe der Altenbaunaer Straße bei der
Polizei, weil er schussähnliche Geräusche wahrgenommen hatte. Nachdem
mehrere Streifen umgehend dorthin gefahren waren, konnten die
Polizisten ebenfalls die genannten Geräusche sowie Stimmen, die aus
einem Wohnhaus drangen, wahrnehmen. Was genau dort vor sich ging, war
noch völlig unklar. Das Haus wurde aus diesem Grund durch mehrere mit
besonderer Schutzausrüstung ausgestatteten
Notfall-Interventions-Teams (NIT) der Polizei betreten, wo in der
lokalisierten Wohnung mehrere Personen angetroffen werden konnten. Es
handelte sich bei der Wohnung um eine Wohngemeinschaft, in der eine
Party von Bewohnern des Hauses und weiteren Gästen stattfand. Bei
einem 24-jährigen Gast der Feier aus Kassel, der sich bei Eintreffen
der NIT-Teams auf dem Dachboden der Wohngemeinschaft versteckte,
konnten die eingesetzten Polizisten eine Luftdruckwaffe nebst
Munition auffinden. Bisherigen Ermittlungen nach wurden aus der Waffe
insgesamt etwa 50 Schüsse mit Einverständnis der anwesenden
Partygäste in der Wohnung abgegeben, wobei allerdings keines der
Stahlgeschosse die Wohnung verließ. Aufgrund von Erkenntnissen, dass
der 24-Jährige die Waffe zuvor außerhalb der Wohnung bei sich trug,
leiteten die Polizeibeamten allerdings ein Strafverfahren wegen des
Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Für das Führen der Waffe hätte
der junge Mann einen Waffenschein benötigt, den er nicht besitzt. Die
Waffe und die Munition stellten die Polizisten vorläufig sicher. Ein
bei ihm durchgeführter Atemalkoholtest hatte einen Wert von etwa 1,6
Promille zum Ergebnis.
Weiterhin bemerkten die Beamten im Zimmer eines in der
Wohngemeinschaft lebenden Mannes drei Hanfpflanzen, weshalb sich der
auch anwesende 33-Jährige nun wegen eines Verstoßes gegen das
Betäubungsmittelgesetz verantworten muss. Die Party, bei der
letztendlich niemand verletzt wurde, fand schließlich mit dem
Polizeieinsatz ein promptes Ende.
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Datum: 04.09.2019 - 12:31 Uhr
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