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(UL) Blaustein - Rückhaltebecken verwüstet / Tausende Euro Schaden verursachten Unbekannte von Samstag auf Montag in Blaustein.

ID: 2201449

(ots) - Das Regenrückhaltebecken befindet sich laut
Polizeiangaben in Herrlingen, am Rad-/Gehweg bei der Brücke über die
Blau. Die Unbekannten beschädigten mehrere Schachtabdeckungen und
einen Schaltschrank. Sie rissen auf einer Fläche von rund zwei
Quadratmetern Pflastersteine heraus und warfen sie in einen Kanal.
Teilweise entfernten die Täter Schrauben, wozu sie Werkzeug
benötigten. Möglicherweise hantierten sie auch mit einer drei Meter
langen Stange einer Schaukel. Der Sachschaden beträgt nach ersten
Schätzungen rund 5.000 Euro. Die Polizei aus Blaustein hat die Spuren
gesichert und die Ermittlungen nach den Unbekannten aufgenommen. Sie
hofft unter der Telefon-Nr. 0731/188-3812 auf Zeugenhinweise und
fragt:

- Wer hat im Bereich des Rückhaltebeckens verdächtige Personen
gesehen?
- Wer hat Personen mit einer langen Stange beobachtet?
- Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Hinweis der Polizei: Unter Vandalismus versteht man eine
Zerstörungswut oder Zerstörungslust. Vandalismus ist die bewusste
unerlaubte Beschädigung oder Zerstörung fremden Eigentums. Obwohl
Vandalismus sinnlos erscheint, geschieht er vorsätzlich, d. h mit
Absicht, und meistens in der Öffentlichkeit. Vandalismus ist also,
wenn man z. B. Fenster eintritt, absichtlich ein fremdes Auto
zerkratzt oder auch, wenn man Schächte oder Steine herausreißt.

Der Begriff Vandalismus ist abgeleitet von dem germanischen
Volksstamm der Vandalen, der 455 n. Ch. Rom eroberte und plünderte.
Bis heute wird ihr Name im Zusammenhang mit der scheinbaren sinnlosen
Zerstörung von Sachen gebraucht. Im Strafrecht gibt es den Begriff
"Vandalismus" nicht. Trotzdem werden solche Beschädigungen
strafrechtlich verfolgt. Die Einordnung ist abhängig von der Art der
Beschädigung. Es kann z. B. eine Sachbeschädigung oder Brandstiftung




sein. Tipps der Polizei für Zeugen: Schau nicht weg, wenn jemand
fremdes oder öffentliches Eigentum mutwillig beschädigt. Sprich mit
einem Erwachsenen, dem du vertraust. Im Zweifel kannst du auch zur
Polizei gehen und Anzeige erstatten. Gut ist es, wenn du dir gemerkt
hast, wie die Täter aussehen und du sie beschreiben kannst und dir
gemerkt hast, wann und wo der Vandalismus stattgefunden hat.
Vandalismus sollte besonders dann gemeldet werden, wenn von der
Beschädigung eine Gefahr für andere ausgeht, zum Beispiel eine
Baustellenabdeckung oder ähnliches kaputt gemacht wurde. Lass dich
nicht von deiner Clique oder Freunden dazu überreden, Vandalismus zu
begehen oder dafür Schmiere zu stehen, denn dann wirst du ebenfalls
zum Täter, auch wenn du das vielleicht gar nicht möchtest. Mehr Tipps
und Infos unter www.time4teen.de.

++++++1663915

Holger Fink, Tel. 0731/188-1111, E-Mail:
ulm.pp.stab.oe(at)polizei.bwl.de




Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Ulm
E-Mail: ulm.pp(at)polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/

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Datum: 04.09.2019 - 13:08 Uhr
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