Sicher unterwegs mit dem E-Scooter
(ots) -
Sie sind schnell, wendig und in vielen Städten ausleihbar: die
E-Scooter. Doch da es sich bei den kleinen "Flitzern" um sogenannte
Elektrokleinstfahrzeuge handelt, gibt es für Fahrer einige
grundlegende Dinge zu beachten. Die Polizei Rheinland-Pfalz hat die
wichtigsten Tipps zusammengefasst, damit der sicheren Fahrt nichts im
Wege steht.
Elektrokleinstfahrzeuge, und dazu zählen E-Scooter, sind
Kraftfahrzeuge mit elektrischem Antrieb und einer
Höchstgeschwindigkeit von mindestens 6 km/h und nicht mehr als 20
km/h. Ein Führerschein ist für die Fahrt nicht erforderlich, doch
sollten Fahrer das 14. Lebensjahr erreicht haben. Bei einigen
Ausleihdiensten liegt das Mindestalter sogar bei 18 Jahren - hier
sollten Nutzer unbedingt vor der ersten Fahrt einen Blick in die
Allgemeinen Geschäftsbedingungen werfen.
"Eine Helmpflicht besteht nicht", so LKA-Verkehrsexperte Volker
Weicherding. "Wir empfehlen jedoch für die eigene Sicherheit einen zu
tragen, um so bei Stürzen besser geschützt zu sein." Dies liegt nicht
zuletzt daran, dass die relativ kleinen Räder anfälliger für
Unebenheiten sind und im Stehen der Schwerpunkt ungünstig für Brems-
und Ausweichmanöver ist - Stürze sind da, selbst bei geübten Fahrern,
nicht immer zu vermeiden
Doch wo darf überhaupt gefahren werden? Hier herrscht bei vielen
Fahrern Unklarheit, wie LKA-Verkehrsexperte Volker Weicherding
erläutert: "E-Scooter dürfen nicht auf Gehwegen gefahren werden,
sondern nur auf Radwegen." Sollten solche nicht vorhanden sein, darf
auf der Fahrbahn bzw. auch im verkehrsberuhigten Bereich gefahren
werden. Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt grundsätzlich das
Gleiche. Dort ist auch die Nutzung des Seitenstreifens möglich.
Und auch wenn es für viele verlockend ist: E-Scooter dürfen nicht
zu zweit genutzt werden. Hier droht den Fahrern sonst ein Bußgeld.
Weitere Tipps für die sichere Fahrt in Kürze:
- Fahren Sie nicht auf Busspuren, auf Gehwegen oder in
Fußgängerzonen.
- Auf gemeinsamen Geh- und Radwegen hat der Fußgänger Vorrang.
- Passen Sie ihre Geschwindigkeit den Straßen-, Sicht- und
Witterungsverhältnissen an.
- Fahren Sie nicht unter Alkohol und Drogeneinfluss. Es gelten die
gleichen Promillegrenzen wie bei Kraftfahrzeugen.
- Tragen Sie helle Kleidung mit Reflektoren und fahren Sie mit
einer funktionsfähigen Beleuchtung. Sehen und gesehen werden.
- Stellen Sie E-Scooter wie Fahrräder ohne Behinderung Anderer ab.
- Sichern Sie ihren unbeaufsichtigten E-Scooter an einem
geeigneten Ort mit einem hochwertigen Schloss, um Diebstähle zu
verhindern.
Weitere Informationen rund um den E-Scooter und die Zulassung
finden Sie auch beim ADAC unter: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeu
g/e-mobilitaet/elektrofahrzeuge/e-scooter/
Rückfragen bitte an:
Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz
Pressestelle
Telefon: 06131-65-2009/-2053
Fax: 06131-65-2125
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Datum: 04.09.2019 - 14:00 Uhr
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