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Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Bremen und der Bundespolizeidirektion Hannover

ID: 2201587

(ots) -
Einsatz der Bundespolizei zur Bekämpfung des Einschleusens von
Ausländern und der Urkundenfälschung

Am heutigen Tage haben 621 Beamte der Bundespolizei im Auftrag der
Staatsanwaltschaft Bremen -25- Durchsuchungsbeschlüsse an
verschiedenen Örtlichkeiten in Bremen sowie Niedersachsen (1) und in
Nürnberg (1) gegen eine aus acht Beschuldigten bestehende Gruppierung
vollstreckt.

Die Hauptbeschuldigten stehen im Verdacht, potentielle
Arbeitnehmer im Ausland (Albanien) angeworben und unerlaubt in
Deutschland beschäftigt zu haben bzw. mit gefälschten griechischen
oder italienischen Ausweisdokumenten ausgestattet zu haben. Hierdurch
hielten sich diese unerlaubt in Deutschland auf.

Den Beschuldigten wird das Einschleusen von Ausländern (§ 96
Aufenthaltsgesetz) und Urkundenfälschung (§ 267 Strafgesetzbuch)
vorgeworfen.

Die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Hamburg hat im
Juli 2018 die diesbezüglichen Ermittlungen aufgrund vermehrter
Feststellungen gefälschter griechischer oder italienischer
Ausweisdokumente übernommen.

Die polizeilichen Maßnahmen konzentrierten sich am heutigen Tag
gegen die Beschuldigten männlichen Personen im Alter von 31 - 68
Jahren mit deutscher, nordmazedonischer, albanischer und türkischer
Staatsangehörigkeit. Ziel der Durchsuchungsmaßnahmen war vorrangig,
das Auffinden von Beweismitteln, die Vermögensabschöpfung sowie der
erkennungsdienstlichen Überprüfung der eingeschleusten Personen.

Nach dem derzeitigen Stand der Ermittlungen haben die
Beschuldigten arbeitsteilig Arbeitnehmer in Albanien angeworben,
Arbeitsverträge zur Visumserschleichung fingiert, die
Einreise/Wiedereinreise organisiert oder unterstützt. Weiterhin
wurden gefälschte Ausweisdokumente beschafft bzw. hergestellt,
Melde-/Scheinadressen zur Verfügung gestellt, Mietraum vermietet,




Arbeitsplätze vermittelt und eine Betreuung (u.a. Anmelden bei
Behörden, Kontoeröffnungen) während des Aufenthaltes in Deutschland
sichergestellt.

Bei den Durchsuchungsobjekten handelte es sich um Wohnungen und
Arbeitsplätze der Beschuldigten sowie um Wohnungen/Unterkünfte der
angeworbenen Arbeitnehmer. Insgesamt wurden -110- Personen
angetroffen. Neben den Identitätsfeststellungen sollen derzeit -34-
Personen erkennungsdienstlich behandelt werden (Stand 13:30 Uhr). Die
weiteren Ermittlungen hierzu dauern an.

Ebenso dauert die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, z.B.
Speichermedien und Handys, sowie die weiteren Finanzermittlungen an.

Weiterhin konnten in einer Wohnung -3- Schusswaffen als
Zufallsfund aufgefunden werden.

Die Bundespolizei sensibilisiert in diesem Zusammenhang
Arbeitgeber bei der Einstellung von Arbeitnehmern und weist auf die
ggf. öffentlich-rechtlichen Folgen bei einem Verstoß gegen das
Beschäftigungsverbot hin. Verstöße des Arbeitgebers gegen das
Beschäftigungsverbot aus dem SGB III und dem AufenthG können mit
empfindlichen Sanktionen belegt werden. Auch dem (privaten)
Auftraggeber von Schwarzarbeit können Geldbußen drohen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
-Pressestelle-
Jörg Ristow
Mobil: 0160-96964896
E-Mail: presse.hannover(at)polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeidirektion Hannover, übermittelt durch news aktuell


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Datum: 04.09.2019 - 14:24 Uhr
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