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Mit 2,24 Promille den Polizeinotruf gewählt - "20 Personen stürmen Geschäft am Dortmunder Hauptbahnhof" - Bundespolizei nimmt alkoholisierten Mann fest

ID: 2202227

(ots) - Den Polizeinotruf wählte gestern
Morgen (04. September) ein stark alkoholisierter 42-Jähriger und
behauptet, dass ein Geschäft am Dortmunder Hauptbahnhof von
mindestens 20 Personen gestürmt wurde. Bundespolizisten nahmen ihn
noch an der Telefonzelle fest.

Gegen 03.00 Uhr wählte der zuletzt in Recklinghausen gemeldete
Mann den Polizeinotruf. Am Telefon erklärte der Mann, dass der 24h
Supermarkt am Dortmunder Hauptbahnhof von 20 ausländischen Personen
gestürmt werde.

Daraufhin begaben sich Einsatzkräfte der Bundespolizei zu dem
Geschäft, in dem sich lediglich ein Mitarbeiter aufhielt. Am
Taxistand konnte jedoch der Anrufer lokalisiert werden, welcher sich
noch an einem dort befindlichen öffentlichen Telefon aufhielt.

Daraufhin wurde er festgenommen und zur Wache gebracht. Dort ergab
ein Atemalkoholtest, dass er mit 2,24 Promille erheblich
alkoholisiert war. Gegen den bereits bestens polizeibekannten Mann
wurde ein Strafverfahren wegen Missbrauchs von Notrufen eingeleitet.

Die Bundespolizei macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam,
dass der Missbrauch des Notrufs und die böswillige Alarmierung von
Polizei und Rettungsdiensten kein "Spaß" ist und auch nicht in die
Kategorie "Dummer-Jungen-Streich" fällt. Der böswillige Missbrauch
des Notrufs ist nach § 145 StGB strafbar.

Ebenso können bei einer "böswilligen" Alarmierung des Polizei- und
Feuerwehrnotrufs dem Verursacher die Kosten für den Einsatz in
Rechnung gestellt werden. Neben der Strafbarkeit und den drohenden
Kosten muss auch bedacht werden, dass während die Einsatzkräfte in
einem böswilligen Einsatz sinnlos gebunden sind, ggf. andere Personen
unter Umständen länger auf die tatsächlich benötigte Hilfe warten
müssen.




Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin




Bundespolizeiinspektion Dortmund

Volker Stall

Telefon: 0231 562247-132
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do(at)polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

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Datum: 05.09.2019 - 12:30 Uhr
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