Fünf Kinder auf der Rückbank - alle nicht angeschnallt: Gurtkontrollen mit gravierenden Verstößen
(ots) -
Seit 45 Jahren gibt es in Deutschland die Gurtpflicht. Alle
Insassen eines Kraftfahrzeuges müssen während der Fahrt den Gurt
anlegen. Eine Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Dass dem
leider nicht so ist, mussten die Beamten des Verkehrsdienstes nun
erneut bei einer großen Kontrollaktion feststellen, die sie am
Donnertag, 5. September 2019 durchgeführt haben. Auf der
Munscheidstraße im Stadtteil Ückendorf mussten die Beamten in der
Zeit von 8.30 bis 10.30 Uhr sieben erwachsene Fahrzeuginsassen mit
einem Verwarngeld in Höhe von 30 Euro belegen, da sie sich als
Gurtmuffel zeigten. In fünf PKW waren Kinder nicht ordnungsgemäß
gesichert. Trauriger Höhepunkt: In einem in Bulgarien zugelassenen
Pkw saßen auf der Rücksitzbank vier Kleinkinder ohne jede Sicherung
neben einem Säugling, der in einer Babyschale lag. Die Beamten
untersagten dem Familienvater die Weiterfahrt. In der Zeit von 12 bis
14 Uhr ahndeten die Polizeibeamten auf der Polsumer Straße in Hassel
fünf weitere Gurtverstöße. Statistiken belegen, dass durch das
Anlegen von Sicherheitsgurten alle sieben Sekunden ein Leben gerettet
wird, wenn sie im Zusammenspiel mit anderen Sicherheitstechniken in
Pkw bei Verkehrsunfällen wirken. Die Polizei weist ausdrücklich
darauf hin, dass das Anlegen des Sicherheitsgurtes nicht nur Leben
retten kann, sondern darüber hinaus auch schweren Verletzungen
effektiv vorbeugt.
Rückfragen bitte an:
Polizei Gelsenkirchen
Thomas Nowaczyk
Telefon: 0209 365 -2013
E-Mail: thomas01.nowaczyk(at)polizei.nrw.de
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Datum: 06.09.2019 - 08:45 Uhr
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