Bargeldspürhündin Aki beim Hauptzollamt Frankfurt am Main
sehr erfolgreich im August
(ots) -
Allein im August zeigte die Bargeldspürhündin Aki des
Hauptzollamtes Frankfurt am Main bei neun Reisenden durch ein
spezielles Verhalten an, dass diese wohl eine zu hohe Menge an
Bargeld mit sich führen. Die genauere Kontrolle der betreffenden
Passagiere ergab eine Ge-samtsumme von 140.725,- Euro. Das Bargeld
befand sich in Rucksäcken, Hand- und Bauchtaschen und in
Hosentaschen. Eine Barmittelanmeldung konnten die Reisenden nicht
vorlegen. Daher wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Es handelte
sich hierbei hauptsächlich um Passagiere, die aus der EU ausreisen
wollten. "Aki" hat hier ihre feine Nase mal wieder unter Beweis
gestellt und Geldscheine über 10.000,- Euro angezeigt. In diesen
Fällen hätten die Reisenden eine Anmeldung beim Zoll vornehmen
müssen. Diese Anmeldepflicht gilt nämlich nicht nur bei der Ein-,
sondern auch bei der Ausreise aus der Europäischen Union", so Isabell
Gillmann, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main.
Zusatzinformation: Europaweit sind Drittlandsreisende
verpflichtet, Barmittel ab 10.000 Euro bei der Ein- oder Ausreise in
die bzw. aus der Europäischen Union anzumelden. In 2018 meldeten
Reisende in 4.843 Fällen ihre Barmittel mit rund 173 Millionen Euro
legal an. 1.313 mal wurden Verstöße gegen die Anmeldepflicht
festgestellt, mit rund 25,6 Millionen Euro. In 77 Fällen wurde ein
Clearingverfahren eingeleitet. Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist
zertifizierter Arbeitgeber nach dem audit "berufund-familie". Wir
bieten Ausbildungsplätze an. Näheres unter www.zoll.de - Beruf und
Karriere
Das Hauptzollamt Frankfurt am Main ist zertifizierter Arbeitgeber
nach dem audit "berufund-familie". Wir bieten Ausbildungsplätze an.
Näheres unter www.zoll.de - Beruf und Karriere
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Frankfurt am Main
Stabsstelle Kommunikation
Isabell Gillmann
Telefon: 069 / 690-74189
E-Mail: presse.hza-ffm(at)zoll.bund.de
www.zoll.de
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Datum: 06.09.2019 - 10:56 Uhr
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