Kripo-Gewerkschaft begrüßt Unternehmensstrafrecht; Gegenwind war erwartbar
(ots) - Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) fordert
seit der vom ehemaligen NRW-Justizminister Thomas Kutschaty im Jahr
2012 wiederbelebten Debatte um ein deutsches Unternehmensstrafrecht
dessen Einführung. In diesen Tagen wird nun von den Gegnern eines
Unternehmensstrafrechts - auch wenn es derzeit nicht so heißen soll -
der erwartete Gegenwind entfacht. Unter ihnen befindet sich das
wirtschaftsliberale, arbeitgebernahe Institut der deutschen
Wirtschaft sowie Wirtschaftsstrafrechtsanwälte, deren öffentliche
Gegenargumentation dem eigenen Marketing nicht abträglich sein
dürfte.
"Ich ermutige Bundesjustizministerin Lambrecht, standhaft zu
bleiben. Die Grundausrichtung des Gesetzentwurfes stimmt. Mit unseren
laschen Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Unternehmen, aus denen
heraus Straftaten in erheblichem Umfang begangen werden, machen wir
uns international lächerlich und tragen nicht zur Verhinderung der
größten Wirtschaftskriminalität bei. Diesel- oder
Lebensmittelskandale, korruptive Netzwerke großer Unternehmen,
Manipulationen von Leitzinsen und Börsenkursen durch Banken, Cum
Ex-Geschäfte, Umweltkriminalität, großvolumige Geldwäsche mit Hilfe
von Bankinstituten oder strukturelle Hilfe bei Steuerhinterziehung
sind Beispiele von Unternehmenskriminalität, die Steuerzahler und
legal wirtschaftende Unternehmen jährlich in Milliardenhöhe belasten.
Wir brauchen dringend auch in Deutschland ein Unternehmensstrafrecht,
das die Vorstände zwingt, sich an die Regeln zu halten. Die
Sanktionen des aktuellen Ordnungswidrigkeitenrechts drohen allenfalls
die Portokassen zu belasten. Alle europäischen Nachbarn sind uns hier
voraus.", fasst der BDK-Bundesvorsitzende Sebastian Fiedler die
Forderungen der Kriminalisten zusammen.
Er nennt als Beispiel für eine unzureichende Sanktionierung
begangenen Unrechts den Fall VW. So musste Volkswagen im Zuge des
sog. Abgasskandales zwar eine Geldbuße in Höhe von 1 Milliarde Euro
bezahlen, die eigentliche Sanktion machte jedoch lediglich 5
Millionen Euro aus. Der restliche Betrag in Höhe von 995 Millionen
Euro diente der Abschöpfung betrügerisch erlangter Gewinne.
Die derzeitige Rechtslage ist, wie Bundesjustizministerin
Christine Lambrecht richtigerweise feststellte, unzureichend. Derzeit
können juristische Personen im Falle einer vorsätzlichen Straftat
lediglich mit einer Geldbuße (nach § 30 OwiG) bis zu 10 Millionen
Euro und bei einer fahrlässigen Straftat bis zu 5 Millionen Euro
belangt werden. Diese Grenze möchte die Bundesjustizministerin nach
oben verschieben. Im Extremfall würden mehrere Milliarden Euro
fällig.
Ebenfalls ist es zu begrüßen, dass die Einleitung eines Verfahrens
nicht mehr im Ermessen der Staatsanwaltschaft liegen soll, sondern
ein Strafverfolgungszwang eingeführt werden soll. Von entscheidender
Bedeutung ist in den Vorstandsetagen großer Unternehmen und Konzerne
nämlich, wie hoch der Verfolgungsdruck und damit die Gefahr der
Entdeckung krimineller Handlungen ist.
Der Justizministerin muss jedoch klar sein, dass die konsequente
Anwendung eines Unternehmensstrafrechts zwingend zusätzliche
qualifizierte Wirtschaftskriminalisten und Staatsanwälte erfordert,
die die komplexe Materie des Wirtschaftsstrafrechts und
diesbezügliche Ermittlungen beherrschen. Der Pakt für den Rechtsstaat
muss bei den zusätzliche Stellen für Justiz und Kriminalpolizei
angepasst werden. Die vereinbarten zusätzliche 7500 Stellen für die
Polizeien der Länder sind ohnehin allenfalls ein Tropfen auf den
heißen Stein. Bei konsequenter Anwendung benötigen auch die
Staatsanwaltschaften wesentlich mehr qualifiziertes Personal, um die
komplexen Fälle abzuarbeiten.
Rückfragen bitte an:
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK)
Telefon: +49 700 235 10000
E-Mail: presse(at)bdk.de
https://www.bdk.de/
Original-Content von: Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK), übermittelt durch news aktuell
Themen in diesem Fachartikel:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:




Hinweise an die Eberbacher Polizei" alt=" Eberbach: VW Tiguan beschädigt und geflüchtet
Hinweise an die Eberbacher Polizei">

Datum: 06.09.2019 - 11:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 2202863
Anzahl Zeichen: 0
Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: BDK
Stadt:
Berlin
Kategorie:
Polizeimeldungen
Dieser Fachartikel wurde bisher 0 mal aufgerufen.
Der Fachartikel mit dem Titel:
" Kripo-Gewerkschaft begrüßt Unternehmensstrafrecht; Gegenwind war erwartbar"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) (Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).