Edesheim - Verhaltensweise beim Wildunfall
(ots) -
Gestern teilte eine 36-jährige Autofahrerin mit, dass sie am
frühen Morgen mit einem Reh auf der L 507 zwischen Edesheim und
Kleinfischlingen kollidierte. In der Annahme, dass kein Sachschaden
an ihrem Fahrzeug entstanden war, fuhr sie weiter, ohne sich um das
Wild zu kümmern. Den Unfall meldete sie erst später der Polizei. In
diesem Fall kann man sich ganz schnell ein Bußgeldverfahren
einfangen. Das Weiterfahren stellt zwar keine Unfallflucht dar. Wenn
das Tier aber noch lebt, kann das unerlaubte Entfernen ein Verstoß
gegen das Tierschutzgesetz nach sich ziehen. Daher sollte immer die
Polizei informiert werden, die vor Ort den Wildunfall aufnimmt und
den zuständigen Jagdpächter in Kenntnis setzt.
Rückfragen bitte an:
Polizeiinspektion Edenkoben
Michael Baron
Telefon: 06323 955 120
www.polizei.rlp.de/pd.landau
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Datum: 06.09.2019 - 12:51 Uhr
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