Essen: Alkoholisierter E-Scooter-Fahrer beleidigt Beamte und wehrt sich gegen polizeiliche Maßnahmen - 17-Jähriger verbringt den Morgen im Polizeigewahrsam
(ots) - 45131 E-Rüttenscheid: Während der Streifenfahrt auf
der Rüttenscheider Straße entdeckte ein Streifenteam der Polizeiwache
Süd gestern Morgen (7. September, 0:10 Uhr) in Höhe der Kreuzung
Wittekindstraße zwei Personen, die gemeinsam auf einem E-Scooter
fahren wollten. Als dies nicht gelang, fuhr nur noch der 17-Jährige
mit dem E-Scooter. Die Beamten hielten an, um die Beiden darauf
hinzuweisen, dass die E-Scooter nicht zu zweit gefahren werden
dürfen. In Folge dessen bemerkten die Beamten jedoch, dass der zuvor
mit dem E-Scooter gefahrende 17-jährige Essener deutlich
alkoholisiert war. Der freiwillige Atemalkoholtest bestätigte die
Vermutung. Für die weiteren Maßnahmen brachten die Beamten den jungen
Mann zur Polizeiwache Rüttenscheid. Während der Sachverhaltsaufnahme
wurde der Essener immer aggressiver und beleidigte die Beamten.
Mehrfachen Aufforderungen, sich ruhig und besonnen zu verhalten, kam
er nicht nach. Vielmehr stand er plötzlich von seinem Stuhl auf und
lief - mit seinen Händen wild gestikulierend - auf die Beamten zu. Er
kam wiederholt den Aufforderungen, sich zu beruhigen und hinzusetzen
nicht nach, sondern holte plötzlich mit seinem Arm aus. Er wurde
daraufhin zu Boden gebracht und fixiert. Um sich aus der Fixierung zu
lösen, spuckte und trat der Essener in Richtung der Beamten. Aufgrund
seines aggressiven Verhaltens verbrachte er den Morgen im
Polizeigewahrsam, während die Erziehungsberechtigten informiert
wurden. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr,
Beleidigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte. Hinweis:
E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge, auch wenn kein Führerschein
benötigt wird. Verkehrsverstöße, die mit einem Auto oder einem
E-Scooter begangen werden, sind dementsprechend gleichermaßen zu
ahnden. Bei E-Scooter gelten somit auch die gleichen Promillegrenzen
wie bei Autofahrern. Ein Verstoß kann empfindliche Folgen haben (z.B.
Führerscheinentzug)! (ChWi)
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Polizei Essen/ Mülheim an der Ruhr
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Datum: 08.09.2019 - 11:43 Uhr
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